Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Änderung: 20. Mai. 2010

§ 1 Vertragsgegenstand

1.Erbringer von Lieferungen oder Leistungen nach diesem Vertrag ist die VERBI Software · Consult · Sozialforschung GmbH, im Folgenden VERBI genannt, vertreten durch die Geschäftsführerin.
2. Informationen zum Produkt sowie Support und Gewährleistung werden durch VERBI erbracht; die Hotline erreichen Sie unter der Telefon Nr: +49-6421-3400730. Um die Durchführung dieser Bestimmungen zu vereinfachen und um technischen Support zu ermöglichen, ist der Kunde verpflichtet, die Software per Onlineregistrierung registrieren zu lassen.

§ 2 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VERBI regeln das Rechtsverhältnis zwischen VERBI und dem Kunden. Die nachfolgenden Bestimmungen richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Soweit von “Kunden” die Rede ist, sind damit sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemeint, es sei denn, es wird etwas anderes bestimmt.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und werden zur Grundlage jedes Vertrages mit der VERBI als Vertragspartner; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt VERBI nicht an, es sei denn, VERBI hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn VERBI in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltlos ausführt.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen VERBI und dem Kunden zur Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
5. Sind oder werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Betrifft eine unwirksame Bestimmung ein laufendes Vertragsverhältnis so werden die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung treffen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg und dem Vertragszweck am nächsten kommt.
6. Über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus gelten die besonderen Lizenzbedingungen (EULA), die der Kunde durch die Installation der Software ausdrücklich anerkennt.

§ 3 Vertragsschluss (Angebot, Bestätigung und Annahme)

1. Eine vom Kunden abgegebene Bestellung stellt ein an uns gerichtetes Angebot zum Kauf von Produkten unter Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Alle vom Kunden aufgegebenen Bestellungen bedürfen unserer anschließenden Annahme. Vor der Annahme wird bei einer Onlinebestellung eine automatische Empfangsbestätigung der Bestellung des Kunden generiert. Diese automatische Bestätigung stellt keine formale Annahme der Bestellung durch uns dar, sondern dient lediglich zu Ihrer Information. Die Annahme Ihrer Bestellung erfolgt durch Versendung der bestellten Ware.
2. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich. Angebote sind nur dann verbindlich, wenn dies im Angebot ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wird oder die Verbindlichkeit einer Preisangabe oder sonstiger Angaben auf der elektronischen Bestellseite ausdrücklich genannt ist.

§ 4 Zusicherungen durch den Kunden

1. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Produktbestellung gemachten Angaben in allen wesentlichen Aspekten aktuell und zutreffend sind, und dass sie für die Erfüllung seiner Produktbestellung durch uns ausreichen. Mehrkosten, die VERBI durch falsche/unvollständige Adressangaben entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder den als verbindlich bezeichneten Angaben auf der Bestellseite nichts anderes ergibt, verstehen sich alle auf den Internetseiten von VERBI angezeigten Preise in der auf der Website angeführten Währung. Bestellungen aus europäischen Ländern müssen grundsätzlich in EURO getätigt werden; Bestellungen in US Dollar stellen einen Verstoß gegen unsere AGBs dar. VERBI hierdurch entstehende Verluste durch Währungsunterschiede sind vom Besteller nachträglich an VERBI zu zahlen. Unabhängig vom Ort der Bestellung gelten die vorstehenden Bestimmungen in gleicher Weise für Lieferungen in europäische Länder. Die Bestellung ebenso wie die Lieferung in US Dollar ist ausschließlich aus amerikanischen, süd- und ostasiatischen, ozeanischen sowie afrikanischen Ländern erlaubt. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Bei allen angezeigten Preisen bleiben Schreibfehler und sonstige Irrtümer vorbehalten.
2. Soweit nicht anderweitig festgelegt, verstehen sich die angeführten Preise ausschließlich der Mehrwertsteuer (diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen) jedoch innerhalb Deutschlands einschließlich der Versand- oder Transportkosten zum vereinbarten Lieferort (Versandkosten ins Ausland sind auf der Website und in unseren Rechnungen separat aufgeführt). Der Kunde ist mit der Zahlung der von uns zum Zeitpunkt des Kaufs genannten Versand- oder Transportkosten für die Produkte einverstanden.
3. Zahlungen haben auf jenen Wegen zu erfolgen, welche auf der Website angeführt sind; von diesen abweichende Zahlungsarten bedürfen unseres vorherigen Einverständnisses.
4. Der Abzug von Skonto bedarf der vorherigen gesonderten Vereinbarung.
5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen.
6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist VERBI berechtigt, Verzugszinsen zu fordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, betragen die Zinsen 5 (fünf) Prozentpunkte über dem Basissatz. Sofern der Kunde Unternehmer ist, betragen die Zinsen 8 (acht) Prozentpunkte über dem Basissatz. Kann VERBI einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist VERBI berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, VERBI nachzuweisen, dass VERBI als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.
7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von VERBI anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8. Die Einhaltung von vereinbarten Lieferzeiten bzw. -verpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
9. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist VERBI berechtigt, den VERBI entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf dem Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. VERBI behält sich das Eigentum am Vertragsgegenstand an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist VERBI berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen sowie noch nicht ausgelieferte Teile des Vertragsgegenstandes zurückzubehalten. In der Rücknahme des Vertragsgegenstandes durch VERBI liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, VERBI hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Vertragsgegenstandes durch VERBI liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. VERBI ist nach Rücknahme des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich der tatsächlichen Verwertungskosten – anzurechnen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter VERBI unverzüglich zu benachrichtigen, damit VERBI Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, VERBI die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer obsiegenden Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den VERBI entstandenen Ausfall.
3. Der Kunde ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt VERBI jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des offenen Rechnungsbetrages (einschl. Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von VERBI, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. VERBI verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, kann VERBI verlangen, dass der Kunde VERBI die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen herausgibt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4. VERBI verpflichtet sich, die VERBI zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierende Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt VERBI.

§ 7 Lieferung, Lieferfrist

1. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt gemäß den jeweiligen Lieferinformationen auf unseren Internetseiten. Der Kunde erhält je nach Warenkauf entweder eine CD, die ihm zugeschickt wird, oder den Zugang zu einer Website mit einem Downloadlink, mit Hilfe dessen sich der Kunde die Ware herunterladen kann. Die Installation der Software erfordert in beiden Fällen die Eingabe einer Seriennummer, die dem Kunden per Email übermittelt wird.
2. Bestellungen werden in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bearbeitet. Bei verstärkter Nachfrage oder Nachschubengpässen kann sich die Lieferfirst gegebenenfalls verlängern.
3. Soweit eine Software dem Kunden elektronisch, in Form eines Downloadlinks zum Download der Software von unseren Servern angeboten wird, entsteht eine Holschuld für den Kunden. Der Kunde entscheidet nach Zugang der erforderlichen Daten alleine darüber, ob und wann er sich die Software herunter lädt.

§ 8 Nutzungsumfang der Software

1. Die auf Grundlage dieser Bedingungen erworbene Software einschließlich aller Bestandteile, insbesondere der Symbole, steht im Eigentum von VERBI und ist durch nationale und internationale Urheberrechte und sonstige gewerblichen Schutzrechte geschützt.
2. Der Kunde erhält auf Dauer ein einfaches Nutzungsrecht an der von ihm abgerufenen oder bestellten Software. Über diese Rechteeinräumung hinaus gelten die besonderen Lizenzbedingungen (EULA), die der Kunde mit Entgegennahme und Freischaltung der Software ausdrücklich anerkennt. Falls es zusätzliche Lizenzbedingungen, die die Benutzung der Software regeln, gibt, werden diese auf einem separaten, schriftlichen Softwarevertrag aufgeführt, der durch VERBI oder einen von ihr Bevollmächtigten abgeschlossen wird.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Software in der erworbenen Anzahl von Lizenzen (die Anzahl der erworbenen Lizenzen ergibt sich aus der Rechnung oder einem separaten Softwarevertrag) zu installieren. Ferner sind Sie berechtigt, von der Software eine (1) Sicherungskopie zu fertigen. Diese ist als solche zu kennzeichnen. VERBI kann verlangen, dass alle darüber hinausgehenden, rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke vernichtet werden.
4. Der Erwerb je einer Lizenz berechtigt Sie, die Software auf je einer Datenverarbeitungseinheit mit einem Prozessor, egal ob es sich dabei um eine Workstation oder einen Laptop handelt, zu installieren und einzusetzen. Eine Installation auf je einer Workstation und einem Laptop gleichzeitig ist abweichend von vorstehender Regelung zulässig, wenn der Kunde Eigentümer oder Besitzer sowohl der Workstation und des Laptops ist und er sicherstellt, dass jeweils nur eine der installierten Versionen durch den Kunden genutzt werden können.
5. Eine Lizenz darf nur auf einer Datenverarbeitungseinheit installiert werden, welche nicht als Server verwendet wird. Die Software darf nicht auf einem Netzwerkserver installiert werden. Wird die Software in einem Netzwerk benutzt, so muss sichergestellt werden, dass für jede Datenverarbeitungseinheit, die über einen Serverzugang verfügt, eine Lizenz erworben wurde.
6. Ihren Software-Lizenzschlüssel dürfen Sie ohne die Zustimmung von VERBI weder weitergeben noch weiterverkaufen. Sie sind jedoch zur dauerhaften Übertragung der Software (einschließlich sämtlicher Vorversionen und Sicherungskopien) berechtigt, sofern Sie sämtliche Dokumentation und Medien übertragen, keine Kopien zurückbehalten und dafür sorgen, dass dieser Lizenzvertrag Anwendung findet. Von der dauerhaften Übertragung ist die VERBI per E-Mail unter Nennung des Übertragungsempfängers zu benachrichtigen. Im Falle der Weitergabe der Software an einen Dritten hat der Kunde jede weitere eigene Nutzung der Software sofort einzustellen und das Programm von seinem Computer vollständig zu entfernen. Die Vermietung der Software wird nicht gestattet.
7. Der Kunde darf auf den Datenträgern, in dem Programm oder auf der Dokumentation angebrachte Copyright-, Markenzeichnen-, Eigentums- oder sonstige Hinweise nicht verändern oder entfernen. Die Verwendung der Symbole, die in die Software integriert sind, darf nur im Rahmen der normalen, vertragsgemäßen Nutzung der Software erfolgen. Die gesonderte Verwendung oder Verwertung der Symbole ist ausdrücklich untersagt.
8. Die Software oder Teile der Software dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung von VERBI weder kopiert, verändert, zurückübersetzt oder in andere Programme integriert werden.
9. Die Rechte des Kunden an der Software erlöschen, sofern er die vorstehenden Nutzungsbedingungen oder die besonderen Lizenzbedingungen (EULA) verletzt. In diesem Fall ist er zur vollständigen Rückgabe der Software verpflichtet.

§ 9 Lizenzbedingungen nach Lizenztypen

1. Einzelplatzplatz-Lizenzen - Die Einzelplatzlizenz ist computer-basiert und darf ausschließlich auf einem einzelnen Computer sowie einem dazugehörigen Laptop installiert werden, sofern er ALTERNATIV zum Computer genutzt wird. Es dürfen nicht beide Installationen gleichzeitig genutzt werden.

2. Portable Lizenzen – Die portable Lizenz ist USB-Stick basiert. Sie kann auf einen beliebigen USB Datenträger installiert werden. VERBI liefert nicht die erforderliche Hardware, vielmehr installiert der Lizenzhalter die Software auf seiner eigenen Hardware und ist für diese voll verantwortlich. Eine portable Lizenz bindet die Software fest an einen spezifischen USB-Stick und macht die MAXQDA Lizenz damit zu einem physischen Objekt. VERBI übernimmt keinerlei Haftung für den Fall, dass die Lizenz nicht mehr verfügbar ist aufgrund des Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Lizenzträgers. Zur Beachtung: Portable Lizenzen laufen nur unter Windows XP und Windows Vista.

3. Netzwerklizenzen – Netzwerklizenzen sind Mehrfach-Nutzer Lizenzen, die eine gleichzeitige Verwendung der Software in Höhe der erworbenen Nutzeranzahl erlauben („concurrent“ bzw. „ floating“ use“). Netzwerklizenzen können in einer beliebigen Netzwerk Konstellation, einschließlich eines Terminal-Servers installiert werden und können in beliebiger Nutzeranzahl – beginnend mit 5 Nutzern – erworben werden. Im Rahmen einer Netzwerklizenz darf die Zugriffserlaubnis auf client-PCs doppelt so hoch sein, wie die Anzahl der erworbenen Lizenzen.

4. PC-Pool Lizenzen - Die PC-Pool Lizenz ist eine extrem preisreduzierte Unterstützung für die universitäre Lehre. Die Installation ist netzwerkbasiert und darf bis zu 30 Computern eines PC-Pools zugänglich gemacht werden. Der Lizenzhalter garantiert, dass die Installation nur Computern eines PC-Pools zugänglich gemacht wird. Die Verwendung der Lizenz ist ausdrücklich beschränkt auf den Einsatz in der Lehre und darf nicht für Forschungszwecke (ausgenommen Lehr-Forschungsprojekte) verwendet werden. Der Einsatz einer PC-Pool Lizenz setzt den Besitz oder gleichzeitigen Erwerb mindestens einer Einzellizenz oder einer Netzwerklizenz der gleichen MAXQDA-Programm-Version voraus.

5. Studenten Lizenzen – Die Studentenlizenz ist eine extrem preisreduzierte Einzel-Platz Lizenz. Sie darf auf nur auf einem Computer installiert werden. Sie ist eine persönliche und private Lizenz und darf nur auf dem privaten Computer des/der Student/in installiert werden. Eine Studentenlizenz kann nur von Studenten erworben werden, die Ihren Status durch Übermittlung eines gültigen Studiennachweises und eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Führerschein) nachgewiesen haben. Studentenlizenzen dürfen keinesfalls an Nicht-Studenten veräußert oder auf sonst eine Weise abgegeben werden.

6. Kauflizenzen – Der Lizenzkauf berechtigt zur zeitlich unbeschränkten Nutzung der Software. Kauflizenzen beinhalten alle auf der Webseite der VERBI aufgeführten Serviceleistungen. Registrierte Lizenzhalter einer Kauflizenz erhalten beim Erscheinen einer neuen Version von MAXQDA eine 50%ige Reduktion auf den Neupreis (Upgrade Preis). Das Upgraderecht erlischt, wenn der Lizenzhalter sein Recht auf Upgrades über einen Zeitraum von mehr als 6 Jahren oder seit mehr als zwei Programmversionen in Folge nicht wahrgenommen hat.

7. Leasing-Lizenzen – Beim Leasing steht dem Käufer die geleaste Anzahl MAXQDA Lizenzen für die Dauer von einem Jahr (ab Kaufdatum) zu der auf der Rechnung aufgeführten Leasing Rate zur Verfügung. Der Preis der Leasingrate entspricht einem Drittel des Kaufpreises und basiert auf einem durchschnittlichen 3 Jahres Zyklus der Herausgabe neuer Versionen der Software. Das Leasing verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht 2 Monate vor Ablauf des Abos eine Kündigung erfolgt. Leasing Lizenzen werden kostenfrei auf jede neue Version umgestellt. Alle im Kaufpreis enthaltenen Serviceleistungen sind bei Leasing Lizenzen ebenfalls enthalten. Leasing Lizenzen sind ab einer Nutzerzahl von 5 erhältlich.

8. Campuslizenz – Die Campuslizenz kann ausschließlich von Ausbildungsinstitutionen erworben werden (Universitäten, Hochschulen, Schulen). Sie ist stets eine Netzwerklizenz und steht ausschließlich als Leasinglizenz (Mietlizenz) zur Verfügung. Die Leasingperiode beträgt jeweils 1 Jahr, die Laufzeit beginnt mit dem Datum der Auslieferung/Rechnungsstellung. Der Leasingvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens 2 Monate vor Auslaufen des Vertrages eine schriftliche Kündigung bei VERBI eingegangen ist.
Der Preis der Campuslizenz richtet sich nach der Anzahl der berechtigten Nutzer der Software. Diese ergibt sich aus der Anzahl der in Forschung und Lehre beschäftigten Mitarbeiter sowie der Anzahl der Studierenden. Der Lizenznehmer wird die Anzahl der bei Vertragsabschluss angegebenen potentiellen Nutzer einmal jährlich prüfen. Änderungen wird er dem Lizenzgeber unaufgefordert zur Kenntnis geben. Die Campuslizenz wird kostenfrei auf neue Versionen der Software umgestellt. Weiterhin enthält sie folgende Serviceleistungen: Freie Updates sowie E-Mail Support für alle Nutzungsberechtigen.

Nutzungsumfang: Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software allen in Forschung und Lehre tätigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie allen Studierenden auf dem eigenen Server zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Ein Fernzugriff via VPN (Virtual Private Network) ist ausdrücklich gestattet. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, die Lizenz keinesfalls anderen als dem oben genannten Personenkreis zugänglich gemacht wird.

Der Einsatz der Software für kommerzielle Zwecke ist von der Nutzung ausdrücklich ausgenommen.

§ 10 Datenschutz

1. Der Kunde wird hiermit gemäß Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), Mediendienstestaatsvertrag (MDStV), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Bestellabwicklung bzw. Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der Kunde dieses angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzungsart erteilt wurde.
2. Wir sind berechtigt, diese personenbezogenen Daten zu erheben, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um Ihre Bestellung abzuwickeln und um die Bestellungen mittels Rechnungsstellung abrechnen zu können. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und der Kunde sich damit einverstanden erklärt hat.
3. Sie können jederzeit die zu ihrer Person gespeicherten persönlichen Daten unentgeltlich bei uns einsehen. Dazu können Sie schriftlich eine kurze Anfrage an VERBI GmbH, Software Center 3, 35037 Marburg oder per E-Mail an info@maxqda.de stellen.

§ 11 Gefahrenübergang – Verpackungskosten – Abnahme

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Firma vereinbart.
2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet auf seine Kosten für die Entsorgung der Verpackung zu sorgen.
3. Sofern der Kunde es wünscht, wird VERBI die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§ 12 Gewährleistung, Haftungsausschluss

1. Für den Erwerb und die Verwendung der Software gilt die gesetzliche Gewährleistung nach folgender Maßgabe: VERBI gewährleistet bei einem Verbrauchsgüterkauf für 24 Monate ab Lieferung, dass die Software bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Im Wesentlichen hat die Software der geltenden Benutzerdokumentation zu entsprechen und die Datenträger (sofern die Software auf solchen erworben wird), sowie die Benutzerdokumentation (sofern vorhanden) haben frei von Material- und Fertigungsfehlern zu sein.
2. Der Verbraucher hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Der Kunde kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. VERBI ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Soll der fehlerhafte Gegenstand kostenlos ersetzt werden, setzt dies die Rückgewähr der mangelhaften Sache voraus. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde grundsätzlich nach einer angemessenen Fristsetzung die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
3. Die Gewährleistungsrechte des Kunden- soweit er Kaufmann ist – setzen voraus, dass dieser den nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. VERBI gewährleistet in diesem Fall für sechs (6) Monate, dass die Software die vereinbarte Beschaffenheit (entsprechend Absatz 1) hat. Wird dem Kunden bei Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit binnen angemessener Frist kein fehlerfreier Gegenstand von VERBI zur Verfügung gestellt, ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung des Preises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, der durch die Fahrlässigkeit von VERBI begründet wird, ist die Haftung von VERBI auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt; dieser ist in der Regel der gezahlten Lizenzgebühr gleichzusetzen.
5. DIE HAFTUNG VON VERBI IST AUF SOLCHE SCHÄDEN BESCHRÄNKT, DIE AUFGRUND GROB FAHRLÄSSIGEN BZW. VORSÄTZLICHEN VERHALTENS ODER AUFGRUND SCHULDHAFTER VERLETZUNG WESENTLICHER PFLICHTEN DIESER VEREINBARUNG VON VERBI HERBEIGEFÜHRT WERDEN. ERFOLGT DIE VERLETZUNG EINER VERTRAGSWESENTLICHEN PFLICHT DURCH VERBI NICHT GROB FAHRLÄSSIG ODER VORSÄTZLICH, SO IST DIE HAFTUNG VON VERBI AUF SOLCHE TYPISCHEN SCHÄDEN ODER EINEN SOLCHEN TYPISCHEN SCHADENSUMFANG BEGRENZT, DIE/DER ZUM ZEITPUNKT DES VERTRAGSABSCHLUSSES VERNÜNFTIGERWEISE VORAUSSEHBAR WAR(EN). Zu den wesentlichen Pflichten des Kunden zählt die Anfertigung von Sicherungskopien der bearbeiteten Daten in angemessenen Abständen, jedoch mindestens einmal pro Tag nach Abschluss einer Arbeitssitzung. Eine Verletzung dieser Pflicht gilt als Mitverschulden.
6. VERBI haftet nicht dafür, dass die Funktionen der Software den spezifischen Anforderungen des Kunden genügen oder mit Komponenten in der speziellen Hardwarekonfiguration beim Kunden zusammenarbeiten. Die Auswahl, Installation und Verwendung der geeigneten Software sowie das Erzielen der gewünschten Ergebnisse liegen in der Verantwortung des Kunden.
7. Jegliche Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Kunden oder eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Ware entstanden sind.
8. VERBI haftet nicht für die Wiederherstellung von Daten, es sei denn, dass VERBI den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
9. VERBI haftet weiter nicht für Schäden, die nicht an der Software selbst entstanden sind; insbesondere haftet VERBI nicht für den Verlust von Daten, für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, die auf den Einsatz der Produkte zurückzuführen sind.
10. Vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schadens beschränkt. Die Verantwortlichkeit und die Haftung von VERBI für Software oder Systeme, die nicht Gegenstand dieses Vertrages sind, sind ausgeschlossen.
11. Soweit die Haftung von VERBI ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VERBI.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher – Kündigung

1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Software widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Kaufgegenstandes. Der Widerruf ist zu richten an VERBI GmbH, Software Center 3, 35037 Marburg, Deutschland oder per e-Mail an info@maxqda.de.
2. Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Können Sie uns die bereits empfangenen Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns gegebenenfalls Wertersatz leisten.
3. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben.
4. Das Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger (CDs, DVDs, CD-ROMs) vom Kunden entsiegelt wurden sowie bei der Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind (hierunter fallen der Bezug von Software und Softwarelizenzen mittels eines Downloads). Das Widerrufsrecht besteht auch nicht bei auf der Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
5. Ist VERBI aus Gründen, die keine der Parteien zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Streit und sonstigen bei VERBI nicht vorhersehbaren und von VERBI nicht zu vertretenden Leistungshindernissen, die durch wirtschaftlich zumutbare Aufwendungen nicht zu überwinden sind) nicht in der Lange, die übernommenen Leistungen nicht rechtzeitig zu erbringen und ist dies auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht möglich, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In diesen Fällen behält der Kunde den Anspruch auf die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Teilleistungen, VERBI auf ihren anteiligen Vergütungsanspruch.
6. VERBI hat unbeschadet aller sonstigen Ansprüche (z. B. Schadenersatzansprüche) das Recht auf fristlose Kündigung des Lizenzvertrages durch schriftliche Mitteilung an den Kunden, ohne dass VERBI eine andere Kündigungsfrist einhalten oder eine weitere Mitteilung machen muss, falls der Kunde eine Vertragsverletzung in einem solchem Maße begeht, dass es für VERBI nicht zumutbar ist, den Lizenzvertrag fortzusetzen, und zwar insbesondere, wenn der Kunde eine abhilfefähige Verletzung seiner Verpflichtungen nach diesem Vertrag begangen hat und innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Kunde von VERBI eine Mitteilung über diese Verletzung erhalten hat, keine Abhilfe geschaffen hat.

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

1. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand der Sitz von VERBI in Berlin/Marburg vereinbart.
2. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verliert er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN Übereinkommens “Convention for the International Sale of Goods” (CISG) vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
4. Die Rechte und Pflichten aus einer, auf Grundlage dieser Bedingungen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung können ohne vorherige schriftliche Einwilligung von VERBI nicht auf Dritte übertragen werden.
5. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen oder Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll die gesetzliche Regelung gelten.