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VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und
Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA)

§1 Vertragsgegenstand

  1. Je nach Lizenzerwerb nach Maßgabe der §§ 5-6 dieser AGB ist Gegenstand dieses Vertrags die zeitweise oder dauerhafte Überlassung der Standardsoftware MAXQDA in dem gewählten Funktionsumfang gegen oder ohne Entgelt (bspw. Demo-Lizenz) nebst entsprechender Einräumung der in §§ 10, 11 beschriebenen Nutzungsrechte. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Übergabe und Nutzung des Quellcodes der Software.
  2. Erbringer von Lieferungen oder Leistungen nach diesem Vertrag ist die VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH, Invalidenstr. 74, 10557 Berlin, im Folgenden „VERBI“ genannt.
  3. Vorbehaltlich expliziter anderslautender Regelungen in diesen AGB/EULA ist VERBI Hersteller und Inhaber sämtlicher Verwertungsrechte an der Standardsoftware MAXQDA und der dazugehörigen Produktfamilie. Informationen zu den Produkten sowie Support und Gewährleistung werden durch VERBI erbracht.
  4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Standardsoftware MAXQDA zum Betrieb Open Source Komponenten nutzt. Diese Open Source Komponenten sind unter https://www.maxqda.com/open-source-software unter Nennung der jeweils geltenden Lizenz abschließend aufgeführt. Der Kunde stimmt ausdrücklich der Verwendung dieser Open Source Komponenten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Software zu und verpflichtet sich, bei der Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe der Open Source Komponenten die unter https://www.maxqda.com/open-source-software wiedergegebenen Lizenzbedingungen zu beachten.
  5. Die geschuldete Beschaffenheit und der Funktionsumfang der vom Kunden gewählten Software ergibt sich abschließend aus den Funktionsbeschreibungen, die unter https://www.maxqda.com/de/produkte abrufbar sind.
  6. Die Standardsoftware MAXQDA und die dazugehörige Produktfamilie werden – außer durch VERBI direkt – auch durch Vertriebspartner der VERBI vertrieben. Werden Nutzungsmöglichkeiten an der Standardsoftware MAXQDA und der dazugehörigen Produktfamilie durch einen Vertriebspartner eingeräumt, entsteht ein unmittelbarer Vertrag zwischen diesem Vertriebspartner und dem Kunden. Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Vertriebspartner kann der Kunde in diesem Fall nicht gegenüber VERBI, sondern ausschließlich gegenüber dem Vertriebspartner geltend machen.

§2 Allgemeines – Geltungsbereich

Diese AGB/EULA von VERBI regeln das Rechtsverhältnis zwischen VERBI und dem Kunden.

§ 3 Vertragsschluss (Angebot / Bestellung, Bestätigung und Annahme)

  1. Produktdarstellungen, insbesondere auf den Internetseiten von VERBI, stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar.
  2. Telefonische Auskünfte seitens VERBI sind unverbindlich.
  3. Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Vertrag über den Erwerb von Nutzungsrechten an der Standardsoftware MAXQDA über den auf der Webseite von VERBI integrierten Shop abzuschließen. Hierzu wählt der Kunde zunächst das entsprechende Produkt auf der Webseite von VERBI aus. Nach der Produktauswahl wird der Kunde automatisch auf die Webseite von VERBI‘s E-Sales-Partner cleverbridge AG weitergeleitet. Für den Abschluss des Vertrages über den Webshop gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen der cleverbridge AG und cleverbridge, Inc., abrufbar unter https://shop.maxqda.com/107/?scope=optandc&id=NMzXPfVl9N. Die Seriennummer zur Aktivierung der Software sowie der Download-Link werden dem Kunden nach Vertragsschluss unmittelbar durch cleverbridge zur Verfügung gestellt.
  4. Sofern der Kunde als Unternehmer (§ 14 BGB) agiert, kann er auch eine auf den Abschluss eines Vertrags über den Erwerb von Nutzungsrechten an der Standardsoftware MAXQDA oder der dazugehörigen Produktfamilie gerichtete Anfrage an VERBI senden. Auf eine vom Kunden an VERBI übermittelte Anfrage erstellt VERBI ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über den Erwerb von Nutzungsrechten an der Standardsoftware MAXQDA oder der dazugehörigen Produktfamilie und übermittelt dieses an den Kunden. Der Kunde erklärt durch Unterschrift und Rücksendung des unterzeichneten Angebots die Annahme des Angebots der VERBI.

§ 4 Angaben des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die seitens VERBI erforderlichen Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Diese Angaben ergeben sich entweder aus dem von VERBI nach § 3 übersandten Angebot oder den im Rahmen der Bestellung nach § 3 gemachten Angaben. Mehrkosten, die VERBI z.B. durch falsche/unvollständige Adressangaben entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
  2. Der Kunde sichert zu, dass er die korrekte, für ihn zutreffende Art der Lizenzberechtigung (siehe § 6) bzw. Rabattstufe (nur für Unternehmer, siehe § 5) bei der Bestellung auswählt. Bei der Auswahl einer nicht zutreffenden, günstigeren Lizenzberechtigung/Rabattstufe ist VERBI berechtigt, den Differenzbetrag nachzufordern.

§ 5 Rabattstufen

VERBI bietet spezielle Rabatte für verschiedene Kundengruppen an. Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Lizenz jeweils nur dem berechtigten Personenkreis zugänglich gemacht wird. § 5 gilt nur, soweit der Kunde als Unternehmer handelt (§ 14 BGB).

  1. Ausbildung
    Ausbildungslizenzen können ausschließlich von Universitäten, Fachhochschulen und sonstigen Schulen sowie diesen per Vertrag angehörenden Personen in Anspruch genommen werden.
  2. Ermäßigt
    Ermäßigte Lizenzen können von allen sonstigen, nicht bereits unter Ziffer 1 genannten öffentlichen Institutionen, gemeinnützigen Vereinen und Nicht-Regierungs-Organisationen sowie ihnen per Vertrag angehörenden Personen in Anspruch genommen werden.
  3. Kommerziell
    Kommerzielle Lizenzen gelten für alle Besteller, sofern auf sie keines der Kriterien für ermäßigte Lizenzen oder Ausbildungslizenzen zutrifft.

§ 6 Formen des Lizenzerwerbs

  1. Kauf:
    1. Kauflizenzen stehen ausschließlich für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (Nicht-Privat-Kunden) wie Universitäten, Forschungseinrichtungen, sonstige Unternehmen oder Unternehmer, zur Verfügung.
    2. Der Lizenzkauf berechtigt zur zeitlich unbeschränkten Nutzung der Software. Kauflizenzen beinhalten alle unter § 12 aufgeführten Serviceleistungen.
  2. Studierende / Promovierende:
    1. Studierenden- / Promovierendenlizenzen sind persönliche Lizenzen, die nur von Studierenden /Promovierenden zur zeitlich begrenzten Nutzung erworben werden können, die ihren Studierenden- / Promovierendenstatus während des Bestellprozesses (wie dort verlangt) nachgewiesen haben. Empfänger der Rechnung und der Lieferung muss der Studierende / Promovierende mit seiner Privatanschrift sein.
    2. Studierenden- / Promovierendenlizenzen dürfen nur von diesem Studierenden /Promovierenden genutzt und nicht veräußert oder abgegeben werden. Der Erwerb bleibt auf eine Lizenz pro Person beschränkt. Die Verwendung ist auf private Zwecke (z.B. Studium, Qualifikationsarbeit, etc.) beschränkt. Eine Nutzung für berufliche Tätigkeiten oder kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet. Der Erwerb von Studierenden- / Promovierendenlizenzen durch Institutionen ist nicht gestattet.
    3. Studierenden- / Promovierendenlizenzen berechtigen zur zeitlich begrenzten Nutzung entsprechend den Produktbeschreibungen auf der Webseite www.maxqda.com/de und beinhalten für die Laufzeit des Vertrags alle unter § 12 aufgeführten Serviceleistungen.
    4. Studierenden- / Promovierendenlizenzen sind ab dem Kaufdatum genau 2 Jahre gültig. Semesterlizenzen sind ab dem Kaufdatum genau 6 Monate gültig. Beide Lizenzen können bei Bedarf mit dem Erwerb einer weiteren Studierenden- / Promovierendenlizenzen verlängert werden.
    5. Die Studierenden- / Promovierendenlizenzen (24 Monate) darf vom Studierenden / Promovierenden auf zwei privaten Computern verwendet werden. Die beiden Installationen dürfen nicht gleichzeitig und in keinem Fall durch weitere Personen genutzt werden. Die Semesterlizenz (6 Monate) darf vom Studierenden /Promovierenden auf einem privaten Computer verwendet werden. Beide Lizenzen können mit einem Lizenzumzug jederzeit auf einen neuen Computer übertragen werden.
  3. Abonnement und private Lizenz:
    1. Das Abonnement steht ausschließlich für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (Nicht-Privat-Kunden) wie Universitäten, Forschungseinrichtungen, sonstige Unternehmen oder Unternehmer, zur Verfügung.
    2. Beim Abonnement steht dem Kunden die geleaste Anzahl MAXQDA-Lizenzen für die Dauer der Laufzeit des Vertrags zu der auf der Rechnung aufgeführten Abonnement-Rate zur Verfügung.
    3. Verbraucher können eine private Lizenz erwerben. Diese persönliche Lizenz darf ausschließlich für Zwecke genutzt werden, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Die Nutzung durch Institutionen und Unternehmen ist untersagt.
    4. Private Lizenzen berechtigen den Kunden zur zeitlich begrenzten Nutzung entsprechend den Produktbeschreibungen für die Dauer der Laufzeit des Vertrags ab dem Datum des Vertragsschlusses zu nutzen.
    5. Bei vereinbarter jährlicher Zahlung verlängern sich sowohl das Abonnement als auch die private Lizenz automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht 2 Monate vor dem Ende der Laufzeit eine Kündigung durch eine der Parteien erfolgt. Bei vereinbarter einmaliger Zahlung findet keine automatische Verlängerung der Laufzeit statt. Das Abonnement und die private Lizenz beinhalten alle unter § 12 aufgeführten Serviceleistungen. Zudem werden sie kostenfrei auf jede neue Version der Software umgestellt (kostenloses Upgrade).
  4. Kostenfreie Lizenzen:
    1. Der Kunde hat die Möglichkeit eine auf 14 Tage begrenzte kostenfreie Testversion freizuschalten und zu nutzen.
    2. Überdies stellt VERBI eine Reader Version der Software – MAXQDA Reader – zum freien Download auf der VERBI Website zur Verfügung. Die Reader Version hat einen eingeschränkten Funktionsumfang.
    3. Daneben gibt es eine kostenlose Lizenz für TeilnehmerInnen von Lehrveranstaltungen. Die Lehrlizenz ist eine kostenfreie zeitbeschränkte MAXQDA-Lizenz und kann ausschließlich von Lehrpersonen für die Dauer ihrer offiziellen Lehrveranstaltungen bei VERBI beantragt werden. Die jeweilige Lehrveranstaltung muss auf der Webseite / dem Vorlesungsverzeichnis der Universität aufgeführt sein. Die studentischen Teilnehmenden der jeweiligen Lehrveranstaltung erhalten für den Zeitraum der Lehrveranstaltung je eine eigene MAXQDA-Lizenz zur Installation auf ihren privaten Computern, für welche die Regelungen dieser AGB/EULA zu kostenfreien Lizenzen Anwendung finden, sofern sie sich an Verbraucher richten. Die Lizenz darf ausschließlich im Rahmen des Seminars genutzt werden. Für die Anfertigung von Qualifikationsarbeiten, wie z.B. Bachelor-, Master- oder Diplomarbeiten, ist die Nutzung der Lehrlizenz nicht erlaubt.
  5. Aktualisierungen (Updates und Upgrades):
    1. Lizenzhalter einer MAXQDA-Lizenz erhalten Programmupdates (Bugfixes) innerhalb der erworbenen Programmversion kostenlos. Sofern Updates verfügbar sind, können diese über eine Funktion der Software heruntergeladen werden.
    2. Registrierte Lizenzhalter einer Kauflizenz (nur für Unternehmer (§ 14 BGB) verfügbar) erhalten beim Erscheinen einer neuen Version von MAXQDA für die Anzahl bereits bestehender Lizenzen einmalig eine Reduktion auf den Neupreis (Upgrade Preis). Die Berechtigung zum Erwerb eines Upgrades ist durch Angabe der Seriennummer(n) nachzuweisen. Das Upgrade Recht erlischt, wenn der Lizenzhalter sein Recht auf das Upgrade für zwei Programmversionen in Folge nicht wahrgenommen hat.
    3. VERBI ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen.
    4. Nutzer kostenfreier Lizenzen haben keinen Anspruch auf Aktualisierungen der von ihnen verwendeten Software.

§ 7 Lieferung

  1. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt gemäß den jeweiligen Lieferinformationen auf den Internetseiten von VERBI. Der Kunde erhält den Zugang zu einer Website mit einem Downloadlink. Die Installation der Software erfordert die Eingabe einer Seriennummer, die dem Kunden per E-Mail übermittelt wird.
  2. Bestellungen werden in der Regel innerhalb von einer Woche nach Eingang bearbeitet.
  3. Soweit eine Software dem Kunden elektronisch, in Form eines Downloadlinks zum Download der Software von Servern von VERBI angeboten wird, entsteht eine Holschuld für den Kunden. Der Kunde entscheidet nach Zugang der erforderlichen Daten alleine darüber, ob und wann er sich die Software herunterlädt.

§ 8 Urheberrecht

  1. Das Softwareprodukt wird sowohl durch das deutsche Urheberrecht und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt.
  2. Das Eigentum und die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an dem Softwareprodukt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und „Applets“, die im Softwareprodukt enthalten sind), dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien des Softwareproduktes liegen bei VERBI.
  3. Das Softwareprodukt ist wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass eine Kopie des Softwareproduktes zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken gemacht werden darf. Durch den Besitz, die Installation oder die Verwendung der Software erlangt der Kunde abgesehen von den Nutzungsrechten, die ihm aufgrund dieser AGB/EULA eingeräumt wurden, keinerlei Rechte am geistigen Eigentum der Software.

§ 9 Aktivierung der Software

  1. Beim Erwerb einer MAXQDA-Lizenz erhält der Kunde eine Seriennummer. Diese stellt den Schlüssel zur Verwendung der Software gemäß den erworbenen Lizenzrechten dar.
  2. Um die Software nutzen zu können, muss der Kunde diese mit seiner Seriennummer aktivieren. VERBI weist ausdrücklich darauf hin, dass zur Aktivierung der Software eine Internetverbindung zwingend erforderlich ist. Die Aktivierung erfordert die Übermittlung verschiedener Informationen zu dem vom Kunden verwendeten Rechner und der Systemumgebung, in welcher die Software betrieben werden soll. Diese Informationen enthalten unter Umständen auch personenbezogene Daten, wie in der gesondert enthaltenen Datenschutzerklärung erläutert wird.

§ 10 Nutzungsumfang der Software

  1. In welchem zeitlichen Umfang dem Kunden Nutzungsrechte an der Software übertragen werden, hängt davon ab, welche Lizenz der Kunde erworben hat. Hat der Kunde eine Kauflizenz gewählt, erhält er auf Dauer ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der von ihm abgerufenen oder ihm gelieferten Software in dem in diesen AGB/EULA eingeräumten Umfang. Hat der Kunde eine zeitlich begrenzte oder eine kostenfreie Lizenz gewählt, werden die Nutzungsrechte zeitlich begrenzt auf die Laufzeit der zugrundeliegenden Vereinbarung gewährt.
  2. Die Nutzungsrechte an Upgrades werden, soweit zur Verfügung gestellt, dem Kunden entsprechend dem zugrundeliegenden Lizenztyp eingeräumt. Hat der Kunde ein Upgrade erhalten und aktiviert, erlöschen die Nutzungsrechte für diejenigen Teile der Standardsoftware, welche durch das Upgrade ersetzt werden im Zeitpunkt der Installation und Aktivierung des jeweiligen Upgrades. Mit diesem Zeitpunkt erlischt auch ein etwaiges Recht des Kunden, die ersetzte Software weiter zu veräußern.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Software gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Lizenztyps (§ 6) zu nutzen – vorbehaltlich der vollständigen Zahlung des Entgelts. Ferner ist der Kunde berechtigt, von der Software eine Sicherungskopie zu fertigen. Diese ist als solche zu kennzeichnen. VERBI kann verlangen, dass alle darüberhinausgehenden, rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke vernichtet werden.
  4. Der Kunde darf auf den Datenträgern, in dem Programm oder auf der Dokumentation angebrachte Copyright-, Markenzeichnen-, Eigentums- oder sonstige Hinweise nicht verändern oder entfernen. Die Verwendung der Symbole, die in die Software integriert sind, darf nur im Rahmen der normalen, vertragsgemäßen Nutzung der Software erfolgen. Die gesonderte Verwendung oder Verwertung der Symbole ist ausdrücklich untersagt.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Softwareprodukt zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie das jeweils anwendbare Recht ungeachtet dieser Begrenzung eine solche Möglichkeit nicht ausdrücklich erlaubt. Das Softwareprodukt wird als einzelnes Produkt lizensiert. Der Kunde ist nicht berechtigt, dessen Komponenten zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu benutzen.
  6. Besondere Verpflichtungen gelten hinsichtlich der Foxit PDF SDK, die integrierter Bestandteil von MAXQDA ist: Die geistigen Eigentumsrechte der PDF SDK liegen bei Foxit. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Bestandteile oder die Gesamtheit der Foxit PDF SDK außerhalb von MAXQDA zu nutzen, anderen zugänglich zu machen, zu modifizieren, oder zurückzuentwickeln.
  7. Lizenzhalter einer Kauflizenz (nur für Unternehmer (§ 14 BGB) verfügbar) sind zur dauerhaften Übertragung der Nutzungsrechte an der Software (einschließlich sämtlicher Vorversionen und Sicherungskopien) nur berechtigt, sofern sämtliche Dokumentation und Medien übertragen werden und keine Kopien beim Kunden zurückbehalten werden. Im Falle der Weitergabe der Software an einen Dritten hat der Kunde jede weitere eigene Nutzung der Software sofort einzustellen und das Programm von seinem Computer vollständig zu entfernen.
    VERBI weist darauf hin, dass im Falle einer Übertragung der Nutzungsrechte im vorstehenden Sinne keine Verpflichtung der VERBI dafür besteht, auch gegenüber dem Erwerber der Software Supportleistungen zu erbringen und/oder Upgrades für die Software zu liefern, es sei denn, der Erwerber schließt mit VERBI eine gesonderte Vereinbarung hierüber. Die Vermietung der Software ist nicht gestattet.
  8. Inhaber anderer Lizenzen sind zur Übertragung der Nutzungsrechte an der Software nicht berechtigt.
  9. Die Rechte des Kunden an der Software erlöschen und fallen sofort an VERBI zurück, sofern er die vorstehenden Nutzungsbedingungen verletzt. Ungeachtet anderer Rechte ist VERBI berechtigt, die Nutzungsrechte des Kunden zu widerrufen, wenn in schwerwiegender Weise gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieser AGB/EULA verstoßen wird. In beiden Fällen ist der Kunde verpflichtet, alle Kopien des Softwareproduktes und dessen Komponenten zu vernichten oder VERBI auszuhändigen. Der Kunde hat dies per E-Mail zu bestätigen.

§ 11 Nutzungsbedingungen nach Lizenztypen

  1. Single User-Lizenzen
    Die Single User Lizenz darf von der berechtigten Person genutzt werden. Diese darf die Lizenz auf zwei Geräten installieren. Die beiden Installationen dürfen nicht gleichzeitig und in keinem Fall durch weitere Personen genutzt werden.
  2. Netzwerklizenzen
    1. Netzwerklizenzen stehen ausschließlich für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (Nicht-Privat-Kunden) wie Universitäten, Forschungseinrichtungen, sonstige Unternehmen oder Unternehmer, zur Verfügung.
    2. Netzwerklizenzen sind serverbasierte Lizenzen, die eine gleichzeitige Verwendung der Software in Höhe der erworbenen Lizenzanzahl beginnend ab 5 Lizenzen erlauben. Zur Verwaltung der Netzwerklizenzen wird die Installation und Nutzung der von VERBI entwickelten Software „MAXQDA Netlic Manager“ benötigt. Diese Software wird von VERBI kostenfrei zur Verfügung gestellt und auf einem Server-Rechner des Kunden in einer Windowsumgebung (ab Windows 8) installiert. Netzwerklizenzen werden an eine vom Kunden definierte Gruppe seiner Institution zur Nutzung entsprechend der gekauften Anzahl der Lizenzen abgegeben. Dabei darf die Gesamtzahl der Zugriffsberechtigten doppelt so hoch sein wie die Anzahl der erworbenen Lizenzen (Concurrent use). Keinesfalls darf eine Nutzung der Software durch einen unbegrenzten Personenkreis stattfinden. Die Nutzung anderer Arten von Netzwerklizenzen werden jeweils mit VERBI direkt ausgehandelt – die Nutzungsbedingungen werden jeweils individuell geregelt.

§ 12 Supportleistungen

  1. VERBI bietet Lizenzhaltern einer kostenpflichtigen MAXQDA- Lizenz nach eigenem Ermessen in von VERBI zu bestimmendem Umfang kostenlosen Online-Support an; Nutzer einer kostenfreien Lizenz haben keinen Anspruch auf die Supportleistungen. Der Online-Support leistet technische Hilfe bei Fragen zu den Funktionen, sowie Schwierigkeiten bei der Installation und Aktivierung des Softwareprodukts. Der Online-Support leistet kein Consulting und keine Forschungsberatung. Vor der Inanspruchnahme des Supports sind die von VERBI bereitgestellten Informationen (Anleitungen, Handbücher, FAQs, etc.) zu konsultieren.
  2. VERBI bietet kostenlosen Online-Support für die Nutzung der aktuellen und der vorhergehenden Version der Software an. Support für ältere Versionen wird nicht mehr gewährt.
  3. Weitergehende individuelle Supportleistungen (Consulting) sind kostenpflichtig und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit VERBI.
  4. Bei schwerwiegenden Verletzungen der AGB/EULA behält VERBI sich das Verweigern von Supportleistungen vor, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht, sofern Supportleistungen für die erworbene Lizenz gemäß dieser AGB/EULA Teil der geschuldeten Hauptleistung sind.

§ 13 Datenschutz

Der Kunde hat die Datenschutzerklärung zur Nutzung der Software zur Kenntnis genommen.

§ 14 Gewährleistung – Haftungsbegrenzung

  1. Eine Gewährleistung für die Software kann nur in der vereinbarten Systemumgebung übernommen werden, welche in der Leistungsbeschreibung enthalten und auf der Webseite der VERBI abrufbar ist (http://www.maxqda.de/produkte/systemanforderungen). VERBI haftet daher nicht dafür, dass die Funktionen der Software den spezifischen Anforderungen des Kunden genügen oder mit Komponenten in der speziellen Hardwarekonfiguration beim Kunden zusammenarbeiten. Die Auswahl, Installation und Verwendung der geeigneten Software sowie das Erzielen der gewünschten Ergebnisse liegen in der Verantwortung des Kunden.
  2. Jegliche Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Kunden oder eines Dritten an der Software oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Software entstanden sind.
  3. VERBI haftet nicht für die Wiederherstellung von Daten, es sei denn, dass VERBI den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass eine Datensicherung nach den dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen sowie in angemessenen zeitlichen Intervallen (mindestens einmal pro Tag) erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
  4. VERBI haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. In sonstigen Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet VERBI nur bei der Verletzung solcher Pflichten, die die angemessene und ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde dementsprechend vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten) und nur beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Anderweitige Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen. Ferner betreffen Beschränkungen und Ausschlüsse in dieser Klausel nicht Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch VERBI, wegen Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, der Verletzung einer Garantiezusage sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes.
  5. Es besteht keine Haftung von VERBI gegenüber dem Kunden hinsichtlich Leistungsverzögerungen, die sich aus höherer Gewalt ergeben, namentlich solcher Umstände, die außerhalb von VERBI’s Einflusses liegen. Gleiches gilt, wenn VERBI aufgrund fehlender Informationen oder Mitwirkung des Kunden seine Leistung nach diesen AGB/EULA nicht erbringen kann.
  6. Soweit die Haftung von VERBI ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VERBI.

§ 15 Hochrisikoaktivitäten

Die Software kann Fehler aufweisen und ist nicht für die Benutzung in Risiko-Umgebungen, die einen fehlerfreien Betrieb voraussetzen, entwickelt oder vorgesehen. Risiko-Umgebungen schließen insbesondere und ohne Einschränkung den Betrieb von Kernkrafteinrichtungen, Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssystemen, Luftverkehrskontrolleinrichtungen, Waffensystemen, lebenserhaltenden Maschinen oder den Betrieb sämtlicher anderer Anwendungen, bei denen Softwarefehler unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben oder erhebliche Sachschäden nach sich ziehen können (Hochrisikoaktivitäten), ein. VERBI lehnt deshalb jede vertragliche oder gesetzliche Gewährleistung für die Eignung der Software für mit einem hohen Risiko behaftete Aktivitäten ab.

§ 16 Besondere Bedingungen für Unternehmer

Die nachfolgenden Bestimmungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (Nicht-Privat-Kunden) wie: Universitäten, Forschungseinrichtungen, sonstige Unternehmen oder Unternehmer.

  1. Geltungsbereich
    1. Die vorliegenden AGB/EULA gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB/EULA abweichende Bedingungen des Kunden erkennt VERBI nicht an, es sei denn, VERBI hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB/EULA gelten auch dann, wenn VERBI in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB/EULA abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltlos ausführt.
    2. Alle Vereinbarungen, die zwischen VERBI und dem Kunden zur Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) niederzulegen.
  2. Preise und Zahlungsbedingungen bei Bestellungen außerhalb des Webshops
    1. Für die Lieferung gelten die im Angebot der VERBI genannten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
    2. Bestellungen aus europäischen Ländern müssen in EURO getätigt werden; Bestellungen in US-Dollar sind nicht gestattet. Unabhängig vom Ort der Bestellung gelten die vorstehenden Bestimmungen in gleicher Weise für Lieferungen in europäische Länder. Die Bestellung ebenso wie die Lieferung in US Dollar ist ausschließlich aus amerikanischen, süd- und ostasiatischen, ozeanischen sowie afrikanischen Ländern erlaubt.
    3. Soweit nicht anderweitig angegeben, verstehen sich die angeführten Preise ausschließlich der Umsatzsteuer (diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen), jedoch einschließlich der Versand- oder Transportkosten zum vereinbarten Lieferort.
    4. Die Zahlung des Kaufpreises ist sofort nach Vertragsabschluss fällig. Zahlungen haben auf jenen Wegen zu erfolgen, welche auf der Website angeführt sind; von diesen abweichende Zahlungsarten bedürfen des vorherigen Einverständnisses durch VERBI. Mit Ausnahme von Käufen auf Rechnung erfolgt die Zahlung vor der Lieferung. Die jährlichen Lizenzen sind für den gesamten Lizenzzeitraum vollständig im Voraus zu bezahlen. Hat der Kunde Produkte oder Dienstleistungen mit wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen erworben (Abonnements), so sind die Preise im vereinbarten Intervall fällig.
    5. Der Abzug von Skonto bedarf der vorherigen gesonderten Vereinbarung.
    6. Bei Käufen auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen. Der Kunde trägt etwaige Kosten des Geldtransfers selbst.
    7. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist VERBI berechtigt, Verzugszinsen sowie eine weitere Pauschale in Höhe von 40,00 Euro zu fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein bzw. ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Zinsen betragen 9 (neun) Prozentpunkte über dem jeweiligen Basissatz. Kann VERBI einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist VERBI unbeschadet dessen berechtigt, diesen geltend zu machen. Eine etwaig bereits geltend gemachte Pauschale nach dieser Vorschrift ist auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen.
    8. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von VERBI anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
    9. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist VERBI berechtigt, den VERBI entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf dem Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  3. Vorbehalt der Übertragung von Nutzungsrechten und Rücktrittsrecht
    1. VERBI behält sich für den Fall, dass dem Kunden dauerhafte Nutzungsrechte an der Standardsoftware übertragen werden sollen, diese Übertragung bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bis zu diesem Zeitpunkt erhält der Kunde lediglich zeitlich begrenzte und von VERBI nach den nachfolgenden Bestimmungen frei widerrufliche Nutzungsrechte übertragen.
    2. Der Kunde ist bis zum Zeitpunkt der Übertragung dauerhafter Nutzungsrechte gemäß Absatz 1 verpflichtet, bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter VERBI unverzüglich zu benachrichtigen, damit VERBI Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, VERBI die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer obsiegenden Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den VERBI entstandenen Ausfall.
    3. Ein schwerwiegender Verstoß des Kunden gegen die Bedingungen dieser AGB/EULA berechtigt VERBI zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Kunden. Die Parteien sind sich einig, dass ein schwerwiegender Verstoß insbesondere dann vorliegt, wenn der Kunde die Lizenz entgegen der Nutzungsbedingungen in § 11 verwendet.
  4. Gewährleistung und Haftungsbegrenzung

    Für den Erwerb und die Verwendung der Software gelten zusätzlich zu § 14 die nachfolgenden Regelungen zur Gewährleistung und Haftungsbegrenzung:

    1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, sofern der Kunde nicht den Mangel ordnungsgemäß angezeigt und VERBI diejenigen Informationen zur Verfügung gestellt hat, welche zur Reproduktion des Fehlers erforderlich sind, und eine Beseitigung durch VERBI darauf nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt ist.
    2. Die Verjährungsfrist für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche beträgt 12 Monate. Sie beginnt frühestens mit der Meldung des Mangels durch den Kunden und spätestens mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Kunde den Mangel kennt oder hätte ohne Fahrlässigkeit erkennen können.
    3. VERBI haftet nicht für Schäden, die nicht an der Software selbst entstanden sind; insbesondere haftet VERBI nicht für entgangene Gewinne des Kunden, die auf den Einsatz der Produkte zurückzuführen sind.
  5. Sonstiges
    1. VERBI ist berechtigt, den Kunden zum Zwecke der Außendarstellung auf der Website als Referenz zu benennen. Dies kann auch in der Nutzung des Logos (Corporate Identity) erfolgen, womit der Kunde einverstanden ist. VERBI bleibt vorbehalten, die Referenznennung bis zu 3 Kalenderjahre nach Vertragsbeendigung vorzunehmen.
    2. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand der Sitz von VERBI in Berlin vereinbart.

§ 17 Besondere Bedingungen für Verbraucher

Die nachfolgenden Bestimmungen richten sich ausschließlich an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB (Privatkunden), also Kunden, die gemäß diesen AGB/EULA Nutzungsrechte zu Zwecken erwerben, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung

  1. Widerrufsrecht
    1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
    2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH, Invalidenstr. 74, 10557 Berlin, Tel.: +49 (0)30 206 22 5922, Fax: +49 (0)30 206 22 59 29, E-Mail: cs@maxqda.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
    3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  2. Folgen des Widerrufs
    1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    2. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
  3. Wichtiger Hinweis
    Das Widerrufsrecht erlischt gem. § 356 Abs. 5 BGB bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (z.B. einer per Download erworbenen Software) bereits dann, wenn
    1. VERBI mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat,
    2. der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass VERBI mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
    3. der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert und
    4. VERBI dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrages zur Verfügung gestellt hat.
    VERBI beginnt mit der Ausführung des Vertrags im vorstehend beschriebenen Sinne in dem Zeitpunkt, in dem der Verbraucher einen Downloadvorgang startet.
  4. Muster-Widerrufsformular
    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

    An: VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH Invalidenstr. 74 10557 Berlin E-Mail: cs@maxqda.com

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren /die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    Bestellt am (*)/erhalten am (*)

    Name des/der Verbraucher(s)

    Anschrift des/der Verbraucher(s)

    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    Datum

    (*) Unzutreffendes streichen.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN Übereinkommens “Convention for the International Sale of Goods” (CISG) vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  2. Die Rechte und Pflichten aus einer, auf Grundlage dieser AGB/EULA zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung können ohne vorherige schriftliche Einwilligung von VERBI nicht auf Dritte übertragen werden. § 354a HGB bleibt unberührt, sofern der Kunde als Unternehmer (§ 14 BGB) agiert.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB/EULA oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen oder Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll die gesetzliche Regelung gelten.
  4. VERBI ist berechtigt, diese AGB/EULA einseitig zu ändern, soweit hierfür ein triftiger Grund vorliegt (z.B. bei einer erforderlichen Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen). Über eine Änderung werden Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen vorab per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde der Änderungsmitteilung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bestimmungen als vereinbart.
  5. Vertragssprache ist Deutsch. Diese AGB/EULA sind in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Die deutsche Fassung ist maßgeblich. Die englische Fassung dient nur zum Zweck der Information.
  6. Die Europäische Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung geschaffen. Weitere Informationen zu dieser Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist VERBI weder gesetzlich oder vertraglich verpflichtet, noch freiwillig dazu bereit.

Letzte Änderung: November 2023

Die VERBI Consult. Software. Sozialforschung GmbH („VERBI“) bietet seinen Kunden die Möglichkeit die Standardsoftware „MAXQDA“ durch zusätzliche Funktionen (wie etwa MAXQDA AI Assist) zu erweitern oder zusätzlich zur Nutzung der Standardsoftware die MAXQDA TeamCloud zu verwenden (zusammen im Folgenden „Add-Ons“).

Allgemeiner Teil

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Für die Nutzung der Standardsoftware „MAXQDA“ gelten die gesonderten AGB/EULA. Ferner gelten die AGB/EULA für die Standardsoftware „MAXQDA“ auch für die Nutzung der Add-Ons, soweit die untenstehenden AGB keine spezifischeren Regelungen enthalten.
  2. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem allgemeinen Teil dieser AGB, AGB/EULA für die Standardsoftware „MAXQDA“ und diesen AGB für die MAXQDA Add-Ons gilt das folgende Vorrangverhältnis:
    1. Spezifische AGB für die einzelnen Add-Ons als Teil dieser AGB,
    2. Allgemeiner Teil dieser AGB,
    3. AGB/EULA für die Standardsoftware „MAXQDA“.

§ 2 Vertragsschluss

Für den Vertragsschluss gelten die Regelungen in den AGB/EULA für die Standardsoftware „MAXQDA“ für die Add-Ons entsprechend, sofern in diesen AGB keine abweichenden Regelungen enthalten sind.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Für die Nutzung der Add-Ons gelten die von VERBI genannten Preise zum Zeitpunkt der Buchung. Es gelten im Weiteren die Regelungen in den AGB/EULA für die Standardsoftware MAXQDA zu Preisen und Zahlungsbedingungen für die Add-Ons entsprechend.

§ 4 Voraussetzungen für die Nutzung der Add-Ons

Voraussetzung für die Nutzung der Add-Ons ist das Bestehen eines kostenpflichtigen Abonnements des Kunden über die Nutzung der Standardsoftware MAXQDA nach den Regelungen den AGB/EULA für die Standardsoftware MAXQDA. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem entsprechenden Abschnitt dieser AGB für das jeweilige Add-On.

§ 5 Datenschutz

§ 5 gilt nicht, soweit der Kunde eine natürliche Person ist und die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten erfolgt.

  1. Auftragsverarbeitungsvertrag
    1. Anlage 1 zu diesen AGB enthält den VERBI Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“). Dieser AVV bildet die gegenseitige Vereinbarung der Parteien in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch VERBI bei der Nutzung der Add-Ons durch den Kunden gemäß dieser AGB ab.
    2. Der AVV bildet einen integralen Bestandteil der AGB. Mit Zustimmung des Kunden zu diesen AGB wird auch der AVV zwischen den Parteien wirksam.
    3. Im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit zwischen dem AVV und diesen AGB hat der AVV Vorrang in dem Umfang, in dem ein solcher Konflikt oder eine solche Unstimmigkeit besteht.
  2. Standardvertragsklauseln
    1. Sofern der Kunde in einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig ist, für das die Europäische Kommission keinen Angemessenheitsbeschluss erlassen hat, gilt für die Nutzung der Add-Ons durch den Kunden gemäß dieser AGB ferner Anlage 2.
    2. Anlage 2 zu diesen AGB/EULA enthält die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission in Form des Moduls 4 (Übermittlung von einem Auftragsverarbeiter an einen Verantwortlichen) („SCC“).
    3. Die SCC bilden einen integralen Bestandteil der AGB. Mit Zustimmung des Kunden zu diesen AGB werden auch die SCC zwischen den Parteien wirksam.
  3. Definitionen
    Begriffe, die im AVV und/oder den SCC nicht anderweitig definiert sind, haben die Bedeutung, die in der DSGVO festgelegt ist.

§ 6 Haftung

  1. VERBI haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. VERBI haftet ferner für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorgaben. In sonstigen Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet VERBI nur bei der Verletzung solcher Pflichten, die die angemessene und ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde dementsprechend vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten) und nur beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Ferner betreffen Beschränkungen und Ausschlüsse in dieser Klausel nicht Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch VERBI, wegen Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, der Verletzung einer Garantiezusage sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes.
  2. Im Übrigen ist eine Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.

§ 7 Widerruf

§ 7 gilt nur, soweit der Kunde als Verbraucher (§ 13 BGB) agiert.

  1. Widerrufsrecht
    1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
    2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH, Invalidenstr. 74, 10557 Berlin, Tel.: +49 (0)30 206 22 5922, Fax: +49 (0)30 206 22 59 29, E-Mail: cs@maxqda.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
    3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  2. Folgen des Widerrufs
    1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    2. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
  3. Wichtiger Hinweis
    Das Widerrufsrecht erlischt gem. § 356 Abs. 5 BGB bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (z.B. einer per Download erworbenen Software) bereits dann, wenn
    1. VERBI mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat,
    2. der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass VERBI mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
    3. der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert und
    4. VERBI dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrages zur Verfügung gestellt hat.
    VERBI beginnt mit der Ausführung des Vertrags im vorstehend beschriebenen Sinne in dem Zeitpunkt, in dem der Verbraucher einen Downloadvorgang startet.
  4. Muster-Widerrufsformular
    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

    An VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH Invalidenstr. 74 10557 Berlin E-Mail: cs@maxqda.com:

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren /die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    Bestellt am (*)/erhalten am (*)

    Name des/der Verbraucher(s)

    Anschrift des/der Verbraucher(s)

    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    Datum

    (*) Unzutreffendes streichen

AI Assist

Dieser Abschnitt gilt nur für Kunden, die zusätzlich zur Nutzung der Standardsoftware „MAXQDA“ einen Vertrag über die Nutzung von MAXQDA AI Assist mit VERBI abgeschlossen haben.

AI Assist ist ein virtueller Forschungsassistent. AI Assist enthält verschiedene Funktionen, die die Standardsoftware „MAXQDA“ ergänzen. Unter anderem bietet AI Assist dem Kunden die Möglichkeit zur Textbearbeitung und -analyse sowie Transkription. Die Nutzung von AI Assist unterliegt den folgenden spezifischen Nutzungsbedingungen:

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung von AI Assist.
  2. AI Assist besteht aus verschiedenen Modulen (siehe hierzu unter § 3).
  3. VERBI bietet AI Assist in zwei Varianten:
    • AI Assist (free)
    • AI Assist (premium)

Die Varianten unterschieden sich im jeweils verfügbaren Volumen der einzelnen Module von AI Assist.

§ 2 Buchung von AI Assist

  1. Voraussetzung für die Nutzung von AI Assist (premium) ist das Bestehen bzw. der Abschluss eines entgeltlichen Nutzungsvertrages (Abonnement) für die Standardsoftware MAXQDA. Das Bestehen bzw. der Abschluss einer unentgeltlichen Demo-Lizenz genügt nicht.
  2. AI Assist (free) steht allen Kunden zur Verfügung. Hier genügt das Bestehen bzw. der Abschluss einer unentgeltlichen Demo-Lizenz.
  3. AI Assist kann vom Kunden im Shop hinzugefügt werden. Im Anschluss ist AI Assist für den Kunden in MAXQDA sichtbar. Vor der erstmaligen Nutzung von AI Assist muss der Kunde in MAXQDA einen AI Assist Account erstellen, sofern noch kein Account besteht.

§ 3 Gegenstand des AI Assist

  1. Allgemein
    1. Die Funktionen von AI Assist beruhen auf dem Einsatz von künstlicher Intelligenz bzw. maschinellem Lernen ein. Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen basieren auf Wahrscheinlichkeiten. Dadurch kann es bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen zu fehlerhaften Ergebnissen führen. Das bedeutet, dass die durch künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen erstellten Ergebnisse möglicherweise nicht in allen Fällen korrekt sind. Dem Kunden sind die möglichen Einschränkungen bei der Zuverlässigkeit in Bezug auf die Nutzung von AI Assist bewusst.
    2. Für die einzelnen Funktionen in AI Assist setzt VERBI verschiedene Drittdienste externer Dienstleister ein. Sofern erforderlich, bereitet VERBI die vom Kunden bereitgestellten Dateien vor der Weitergabe an den jeweiligen Dienstleister vor und/oder nach. Entsprechende Vor-/Nachbereitungen beziehen sich ausschließlich auf formale Anpassungen (z.B. Aufsplittung, falls Datei zulässige Länge überschreitet). VERBI hat keinen Einfluss auf die Ergebnisse, die durch den Dienstleister erstellt werden. Insbesondere erfolgt keine inhaltliche Überprüfung der Ergebnisse durch VERBI vor Weitergabe an den Kunden.
  2. Datenanalyse mit Integration von KI
    1. Datenanalyse mit Integration von KI bietet dem Kunden eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Textbearbeitung und -analyse. Dazu gehört etwa, Texte automatisiert zusammenfassen und/oder paraphrasieren zu lassen. Ferner kann der Kunde Analysen durchführen, um Codevorschläge zu generieren oder Textstellen direkt zu codieren.
      Hierzu übermittelt der Kunde die zu bearbeitenden/analysierenden Texte an VERBI über eine Schnittstelle zu Open AI (siehe unter § 2.2).
    2. Die Datenanalyse mit Integration von KI der Kunden erfolgt nicht durch VERBI selbst, sondern durch einen von VERBI eingesetzten Dienstleister, derzeit die OpenAI, L.L.C. („OpenAI“). OpenAI setzt dafür künstliche Intelligenz bzw. maschinelles Lernen ein.
  3. MAXQDA Transcription
    1. MAXQDA Transcription bietet dem Kunden die Möglichkeit, Audiodateien automatisiert transkribieren zu lassen. Hierzu lädt der Kunde die Audiodatei auf der Webseite „MAXQDA Account“ hoch und VERBI leitet diese über eine Schnittstelle an Cantab Research Limited (siehe unter § 3.2) weiter. Das erstellte Transkript kann der Kunde auf der Webseite „MAXQDA Account“ herunterladen und anschließend in MAXQDA importieren. Ferner hat der Kunde die Möglichkeit, für Parameter für die Transkription einzugeben (z.B. in Bezug auf die Sprache oder Fachbegriffe).
    2. Die automatisierte Transkription der Audiodatei des Kunden erfolgt nicht durch VERBI selbst, sondern durch einen von VERBI eingesetzten Dienstleister, derzeit die Cantab Research Limited, 296 Cambridge Science Park, Milton Road, Cambridge, CB4 0WD, United Kingdom („Cantab Research Limited“). Cantab Research Limited setzt für die Transkription künstliche Intelligenz bzw. maschinelles Lernen ein.

§ 4 Nutzungsumfang und Beschränkungen der Nutzung

  1. Der Umfang der Nutzung von AI Assist ist für den Kunden beschränkt. Das verfügbare Volumen (soweit nicht unlimitiert) wird dem Nutzer direkt in MAXQDA angezeigt. Ist das verfügbare Volumen aufgebraucht, besteht für einzelne Module von AI Assist die Möglichkeit, Volumen über den Shop nachzubuchen. Nutzt der Kunde AI Assist (free) ist eine Nachbuchung von Volumen derzeit nur für das Modul MAXQDA Transcription nicht aber für die Datenanalyse mit Integration von KI möglich.
  2. Ferner ist es dem Kunden nicht gestattet, AI Assist in einer Art und Weise zu nutzen, die Gesetze oder die Rechte Dritter verletzen oder deren Rechte widerrechtlich berühren oder anderweitig gegen die Bestimmungen dieser AGB oder denen der Dienstleister (in der jeweils aktuellen Fassung) verstoßen. Insbesondere ist die Nutzung der Funktion zu folgenden Zwecken bzw. die Bereitstellung folgender Inhalte untersagt:
    • • Illegale Aktivitäten;
    • • Inhalte über sexuellen Kindesmissbrauch oder Inhalte, die Kinder ausbeuten oder schädigen;
    • • Erzeugung von Hass-, Belästigungs- oder Gewaltinhalten
    • • Generierung von Malware
    • • Aktivitäten, die ein hohes Risiko für körperliche Schäden bergen, einschließlich Entwicklung von Waffen, militärische und kriegerische Aktivitäten, Verwaltung oder Betrieb kritischer Infrastrukturen in den Bereichen Energie, Transport und Wasser
    • • Inhalte, die zu selbstschädigenden Handlungen wie Selbstmord, Schneiden und Essstörungen auffordern, ermutigen oder diese darstellen
    • • Aktivitäten, die ein hohes Risiko wirtschaftlicher Schäden bergen, darunter Multi-Level-Marketing, Glücksspiel, Kreditvergabe, automatisierte Entscheidungen über die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Krediten, Arbeitsplätzen, Bildungseinrichtungen oder öffentlichen Hilfsdiensten;
    • • Betrügerische oder täuschende Aktivitäten;
    • Inhalte für Erwachsene, Branchen für Erwachsene und Dating-Apps, einschließlich Pornographie;
    • • Politische Kampagnen oder Lobbying;
    • • Aktivitäten, die die Privatsphäre von Personen verletzen;
    • • Unerlaubte Ausübung des Rechtsanwaltsberufs oder das Anbieten maßgeschneiderter Rechtsberatung, ohne dass eine qualifizierte Person die Informationen überprüft hat;
    • • Maßgeschneiderte Finanzberatung ohne Überprüfung der Informationen durch eine qualifizierte Person;
    • • Bereitstellung von Informationen, dass er einen bestimmten Gesundheitszustand hat oder nicht hat, oder Anweisungen zu geben, wie man einen Gesundheitszustand heilen oder behandeln kann;
    • • Regierungsentscheidungen.
  3. Die Nutzungsbedingungen der Dienstleister sind online abrufbar unter
  4. Dem Kunden ist es auch nicht gestattet,
    • • zu behaupten, dass das mit Hilfe von AI Assist erzeugte Ergebnis von Menschen erzeugt wurde, obwohl dies nicht der Fall ist.
  5. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software (ganz oder teilweise) zu bearbeiten, zu modifizieren oder zu verändern oder die Software ganz oder teilweise zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu konvertieren, und der Kunde darf dies auch nicht zulassen oder Dritten ermöglichen. Der Kunde darf die Software ferner nicht verwenden, um ein ähnliches oder konkurrierendes Produkt oder eine ähnliche oder konkurrierende Dienstleistung (direkt oder indirekt) zu erstellen, zu trainieren oder zu verbessern.

§ 5 Laufzeit des Nutzungsverhältnisses

  1. Die Nutzung von AI Assist durch den Kunden endet in jedem Fall mit Beendigung des Nutzungsvertrages des Kunden über die Nutzung der Standardsoftware „MAXQDA“.
  2. Nach Beendigung der Nutzung wird der Zugang zu AI Assist für den Kunden gesperrt.

§ 6 Haftung

Die durch AI Assist erstellten Ergebnisse erfolgen durch die Einbindung von Drittdiensten. VERBI hat keinen Einfluss auf diese Leistung und haftet insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Zuverlässigkeit.

§ 7 Datenschutz

§ 7 gilt nicht, soweit der Kunde eine natürliche Person ist und die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten erfolgt.

  1. Datenanalyse mit Integration von KI
    1. Die folgenden Informationen enthalten die relevanten Informationen für Anhang II des AVV sowie Anhang I Abschnitt B der SCC:

      Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden

      Alle Personen, deren personenbezogene Daten in den vom Kunden in AI Assist bereitgestellten Texten enthalten sind.

      Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

      Alle Daten, die in den vom Kunden in AI Assist bereitgestellten Texten enthalten sind.

      Verarbeitete sensible Daten (falls zutreffend) und angewandte Beschränkungen oder Garantien, die der Art der Daten und den verbundenen Risiken in vollem Umfang Rechnung tragen, z. B. strenge Zweckbindung, Zugangsbeschränkungen (einschließlich des Zugangs nur für Mitarbeiter, die eine spezielle Schulung absolviert haben), Aufzeichnungen über den Zugang zu den Daten, Beschränkungen für Weiterübermittlungen oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen

      Es werden nicht gezielt sensible personenbezogene Daten verarbeitet. Sofern ein Text des Kunden entsprechende sensible Daten enthält, wird der Kunde diese Daten vor dem Hochladen des Projektes in AI Assist pseudonymisieren oder anonymisieren, sofern die Pseudonymisierung oder Anonymisierung der Daten der Erfüllung des Verarbeitungszwecks nicht entgegenstehen.

      Häufigkeit der Übermittlung (z. B. ob die Daten einmalig oder kontinuierlich übermittelt werden)

      Kontinuierlich während der Nutzung von AI Assist durch den Kunden.

      Art der Verarbeitung

      Automatisierte Analyse von Texten durch Einsatz von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen.

      Zweck(e), für den/die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden

      Automatisierte Analyse von Texten durch Einsatz von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen.

      Dauer der Verarbeitung

      Die vom Kunden in AI Assist bereitgestellten Daten werden bei Wegfall der Erforderlichkeit der Verarbeitung umgehend, spätestens jedoch nach 30 Tagen, gelöscht.

      Bei der Verarbeitung durch (Unter-)Auftragsverarbeiter sind auch Gegenstand, Art und Dauer der Verarbeitung anzugeben.

      Bei der Nutzung von AI Assist werden Daten auf einem Cloudserver von AWS gespeichert und an OpenAI OpCo, LLC, 3180 18th St., San Francisco, CA 94110, weitergegeben. Die Verarbeitung dient der Vorbereitung der Texte sowie der Analyse durch OpenAI. Die Daten werden wiederum umgehend nach Wegfall der Erforderlichkeit der Verarbeitung, spätestens jedoch nach 30 Tagen gelöscht.

    2. Die folgenden Informationen enthalten die relevanten Informationen für Anhang I Abschnitt A der SCC:

      Tätigkeiten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten von Belang sind:

      Bereitstellung von AI Assist.

  2. MAXQDA Transcription
    1. Die folgenden Informationen enthalten die relevanten Informationen für Anhang II des AVV sowie Anhang I Abschnitt B der SCC:

      Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden

      Alle Personen, deren personenbezogene Daten in den vom Kunden zur Transkription via MAXQDA Transcription bereitgestellten Dateien enthalten sind.

      Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

      Alle Daten, die in den vom Kunden zur Transkription via MAXQDA Transcription bereitgestellten Dateien enthalten sind.

      Verarbeitete sensible Daten (falls zutreffend) und angewandte Beschränkungen oder Garantien, die der Art der Daten und den verbundenen Risiken in vollem Umfang Rechnung tragen, z. B. strenge Zweckbindung, Zugangsbeschränkungen (einschließlich des Zugangs nur für Mitarbeiter, die eine spezielle Schulung absolviert haben), Aufzeichnungen über den Zugang zu den Daten, Beschränkungen für Weiterübermittlungen oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen

      Es werden nicht gezielt sensible personenbezogene Daten verarbeitet. Der Kunde wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um bestmöglich auszuschließen, dass eine Datei sensible Daten enthält, sofern dies der Erfüllung des Verarbeitungszwecks nicht entgegensteht.

      Häufigkeit der Übermittlung (z. B. ob die Daten einmalig oder kontinuierlich übermittelt werden)

      Kontinuierlich während der Nutzung von MAXQDA Transcription durch den Kunden.

      Art der Verarbeitung

      Automatisierte Transkription einer Audiodatei durch Einsatz von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen.

      Zweck(e), für den/die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden

      Automatisierte Transkription einer Audiodatei durch Einsatz von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen.

      Dauer der Verarbeitung

      Die vom Kunden in Speechmatics bereitgestellten Daten werden bei Wegfall der Erforderlichkeit der Verarbeitung umgehend gelöscht. Für die hochgeladene Audiodatei erfolgt die Löschung 7 Tage nach Upload. Das erstellte Transkript löschen wir 7 Tage nach Download durch den Kunden, wenn dieser nicht vorher die Löschung veranlasst.

      Bei der Verarbeitung durch (Unter-)Auftragsverarbeiter sind auch Gegenstand, Art und Dauer der Verarbeitung anzugeben.

      Bei der Nutzung von MAXQDA Transcription werden Daten auf einem Cloudserver von AWS gespeichert und an Cantab Research Limited weitergegeben. Die Verarbeitung dient der Vorbereitung der Dateien zur Transkription sowie der Transkription durch Cantab Research Limited, 296 Cambridge Science Park, Milton Road, Cambridge, CB4 0WD, United Kingdom. Die Daten werden wiederum umgehend nach Wegfall der Erforderlichkeit der Verarbeitung gelöscht. Für die hochgeladene Audiodatei erfolgt die Löschung 7 Tage nach Upload. Das erstellte Transkript löschen wir 7 Tage nach Download durch den Kunden, wenn dieser nicht vorher die Löschung veranlasst.

    2. Die folgenden Informationen enthalten die relevanten Informationen für Anhang I Abschnitt A der SCC:

      Tätigkeiten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten von Belang sind:

      Bereitstellung von AI Assist.

MAXQDA TeamCloud

Dieser Abschnitt gilt nur für Kunden, die zusätzlich zur Nutzung der Standardsoftware „MAXQDA“ einen Vertrag über die Nutzung der MAXQDA TeamCloud mit VERBI abgeschlossen haben. Die MAXQDA TeamCloud steht derzeit nur Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, nicht aber Privatkunden zur Verfügung.

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung der MAXQDA TeamCloud für die Speicherung von Projekten, die mit der Standardsoftware „MAXQDA“ erstellt werden.
  2. Die MAXQDA TeamCloud wird auf Servern von Amazon Web Services („AWS“) gehosted. Dem Kunden ist bewusst, dass VERBI die MAXQDA TeamCloud nicht auf eigenen Servern betreibt und die Bereitstellung somit Bedingungen unterliegt, die nicht durch VERBI, sondern durch AWS bestimmt werden. Die Nutzung der MAXQDA TeamCloud durch den Kunden richtet sich daher nicht nur nach diesen AGB/EULA, sondern unterliegt auch den AWS Service Terms, abrufbar unter: https://aws.amazon.com/de/service-terms/. Mit Zustimmung zu diesen AGB/EULA akzeptiert der Kunde daher auch die AWS Service Terms.

§ 2 Voraussetzungen für die Nutzung

  1. Voraussetzung für den Erwerb einer Lizenz für die Nutzung der MAXQDA TeamCloud ist ein Abonnement des Kunden über die Nutzung der Standardsoftware „MAXQDA“ nach den Regelungen den AGB/EULA für die Standardsoftware „MAXQDA“. Bei anderen Lizenztypen (z.B. Kauf) ist Lizenzerwerb für die MAXQDA TeamCloud nicht möglich. Die reine Nutzung der MAXQDA TeamCloud ist mit jeder kostenpflichtigen Lizenz (Abonnement und Kauf) möglich.
  2. Für die Nutzung der MAXQDA TeamCloud muss der Kunde sich einen Online-Account erstellen.

§ 3 Nutzungsumfang

  1. Der zulässige Nutzungsumfang für die MAXQDA TeamCloud durch den Kunden richtet sich nach diesen AGB/EULA sowie nach den AWS Service Terms (in der jeweils aktuellen Fassung, online abrufbar unter: https://aws.amazon.com/de/service-terms/). Im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit zwischen den AWS Service Terms und diesen AGB/EULA haben die AWS Service Terms Vorrang in dem Umfang, in dem ein solcher Konflikt oder eine solche Unstimmigkeit besteht.
  2. Dem Kunden stehen in der MAXQDA TeamCloud Standardkonfiguration Speicherkapazitäten bis zu 25 GB zur Verfügung.
  3. . Der Kunde bestimmt nach Erwerb einer Lizenz für die Nutzung der MAXQDA TeamCloud einen sogenannten Team Lead, der die MAXQDA TeamCloud nutzen kann. Dieser TeamLead kann bis zu vier weitere Personen („Member“) einladen, mit ihm die MAXQDA TeamCloud zu nutzen. Die Einladung erfolgt per E-Mail. Wenn die Member die Einladung angenommen haben, kann der TeamLead sie zu einem Projekt (Datei) hinzufügen. Jeder Member hat nur zu den Projekten Zugriff, zu denen er eingeladen wurde, unabhängig von der Zahl der Projekte des TeamLead in der MAXQDA TeamCloud.

§ 4 Beschränkungen der Nutzung

  1. Dem Kunden ist bewusst, dass sensible Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) besonders schutzwürdig sind. Sofern ein Projekt des Kunden entsprechende sensible Daten enthält, wird der Kunde diese Daten vor dem Hochladen des Projektes in der MAXQDA TeamCloud pseudonymisieren oder anonymisieren, sofern die Pseudonymisierung oder Anonymisierung der Daten der Erfüllung des Verarbeitungszwecks nicht entgegenstehen.
  2. Ferner ist es dem Kunden nicht gestattet, Inhalte in der MAXQDA TeamCloud zu speichern, die Gesetze oder die Rechte Dritter verletzen oder deren rechte widerrechtlich berühren oder anderweitig gegen die Bestimmungen dieser AGB/EULA oder der AWS Terms verstoßen.
  3. Darüber hinaus unterliegt die Nutzung der MAXQDA TeamCloud durch den Kunden den Beschränkungen, die sich aus den AWS Terms ergeben. Das betrifft auch mögliche Einschränkungen der Verfügbarkeit, zum Beispiel im Falle von Wartungen.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Nutzung ist zeitlich beschränkt auf die Dauer des zugrundeliegenden Nutzungsvertrages mit VERBI.
  2. Nach Ablauf der Nutzung wird der Zugang zur MAXQDA TeamCloud für den Kunden gesperrt. Der Kunde ist allein verantwortlich, rechtzeitig vor Ablauf der Nutzungsdauer alle relevanten Daten herunterzuladen.

§ 6 Datenschutz

§ 6 gilt nicht, soweit der Kunde eine natürliche Person ist und die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten erfolgt.

  1. Die folgenden Informationen enthalten die relevanten Informationen für Anhang II des AVV sowie Anhang I Abschnitt B der SCC:

    Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden

    Alle Personen, deren personenbezogene Daten in den vom Kunden abgelegten Projekten in der MAXQDA TeamCloud enthalten sind.

    Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

    Alle Daten, die in den vom Kunden abgelegten Projekten in der MAXQDA TeamCloud enthalten sind.

    Verarbeitete sensible Daten (falls zutreffend) und angewandte Beschränkungen oder Garantien, die der Art der Daten und den verbundenen Risiken in vollem Umfang Rechnung tragen, z. B. strenge Zweckbindung, Zugangsbeschränkungen (einschließlich des Zugangs nur für Mitarbeiter, die eine spezielle Schulung absolviert haben), Aufzeichnungen über den Zugang zu den Daten, Beschränkungen für Weiterübermittlungen oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen

    Es werden nicht gezielt sensible personenbezogene Daten verarbeitet. Sofern ein Projekt des Kunden entsprechende sensible Daten enthält, wird der Kunde diese Daten vor dem Hochladen des Projektes in der MAXQDA TeamCloud pseudonymisieren oder anonymisieren, sofern die Pseudonymisierung oder Anonymisierung der Daten der Erfüllung des Verarbeitungszwecks nicht entgegenstehen.
    Es gelten ferner die AWS Sicherheitsstandards in der jeweils aktuellen Fassung (Annex 1 zum AWS Auftragsverarbeitungsvertrag).

    Häufigkeit der Übermittlung (z. B. ob die Daten einmalig oder kontinuierlich übermittelt werden)

    Kontinuierlich während der Nutzung der MAXQDA TeamCloud durch den Kunden.

    Art der Verarbeitung

    Hosting der Kunden-Projekte.

    Zweck(e), für den/die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden

    Speicherung von Kunden-Projekten in der MAXQDA TeamCloud.

    Dauer der Verarbeitung

    Die Dauer der Vereinbarung richtet sich nach der Dauer des Abonnements des Kunden. Drei Monate nach Vertragsende werden die Projektdaten des Kunden aus der TeamCloud gelöscht.

    Bei der Verarbeitung durch (Unter-)Auftragsverarbeiter sind auch Gegenstand, Art und Dauer der Verarbeitung anzugeben.

    Die MAXQDA TeamCloud wird auf einem Cloudserver von AWS gespeichert. Die Verarbeitung dient dem Hosting der MAXQDA Cloud. Die Dauer der Verarbeitung richtet sich wiederum nach der Dauer des Abonnements des Kunden.

    Die Parteien verzichten auf die Verpflichtung aus Klausel 7.7 lit. (e), wonach der Auftragsverarbeiter verpflichtet ist, mit den Unterauftragsverarbeitern eine Drittbegünstigtenklausel zu vereinbaren.

  2. Die folgenden Informationen enthalten die relevanten Informationen für Anhang I Abschnitt A der SCC:

    Tätigkeiten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten von Belang sind:

    Bereitstellung der MAXQDA TeamCloud.

Anlage 1

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern gemäß Artikel 28 Absatz 7 DSGVO

ABSCHNITT I

Klausel 1

Zweck und Anwendungsbereich

  1. Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sichergestellt werden.
  2. Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder Artikel 29 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten.
  3. Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.
  4. Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.
  5. Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
  6. Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 erfüllt werden.

Klausel 2

Unabänderbarkeit der Klauseln

  1. Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.
  2. Dies hindert die Parteien nicht daran die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.

Klausel 3

Auslegung

  1. Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.
  2. Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 auszulegen.
  3. Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.

Klausel 4

Vorrang

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.

Klausel 5

Kopplungsklausel

[bewusst freigelassen]

ABSCHNITT II – PFLICHTEN DER PARTEIEN

Klausel 6

Beschreibung der Verarbeitung

Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.

Klausel 7

Pflichten der Parteien

  • 7.1. Weisungen
    • (a) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.
    • (b) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679, die Verordnung (EU) 2018/1725 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.
  • 7.2. Zweckbindung

    Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.

  • 7.3. Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten

    Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.

  • 7.4. Sicherheit der Verarbeitung
    • (a) Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.
    • (b) Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
  • 7.5. Sensible Daten

    Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.

  • 7.6. Dokumentation und Einhaltung der Klauseln
    • (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.
    • (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.
    • (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen.
    • (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.
    • (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.
  • 7.7. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
    • (a) Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens fünf Werktage im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.
    • (b) Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
    • (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.
    • (d) Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
    • (e) Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche – im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist – das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.
  • 7.8. Internationale Datenübermittlungen
    • (a) Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen.
    • (b) Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.

Klausel 8

Unterstützung des Verantwortlichen

  1. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.
  2. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.
  3. Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:
    • (1) Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
    • (2) Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;
    • (3) Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;
    • (4) Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.
  4. Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.

Klausel 9

Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 oder gegebenenfalls den Artikeln 34 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.

  • 9.1. Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten

    Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:

    • (a) bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);
    • (b) bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:
      • (1) die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
      • (2) die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
      • (3) die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

      Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;

    • (c) bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
  • 9.2. Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten

    Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:

    • (a) eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);
    • (b) Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;
    • (c) die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

    Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.

    Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterstützen.

ABSCHNITT III – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Klausel 10

Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags

  1. Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche – unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 – den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.
  2. Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn
    • (1) der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Buchstabe a ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;
    • (2) der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 nicht erfüllt;
    • (3) der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln, der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.
  3. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.
  4. Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.

ANHANG I – LISTE DER PARTEIEN

Verantwortlicher:

Der Verantwortliche ist der Kunde entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) von VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH.

Unterschrift und Beitrittsdatum: Erfolgt durch Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch den Kunden.

Auftragsverarbeiter:

Name: VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH

Anschrift: Invalidenstr. 74, 10557 Berlin

Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson: Der Datenschutzbeauftragte der VERBI GmbH ist unter kontakt@datenschutzrechte.de erreichbar.

Unterschrift und Beitrittsdatum: Erfolgt durch Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch den Kunden.

ANHANG II – BESCHREIBUNG DER VERARBEITUNG

Siehe relevante Informationen in den jeweiligen Abschnitten zum Datenschutz dieser AGB.

ANHANG III – TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN, EINSCHLIEßLICH ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER SICHERHEIT DER DATEN

Beschreibung der von dem/den Verantwortlichen ergriffenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen (einschließlich aller relevanten Zertifizierungen) zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und des Zwecks der Verarbeitung sowie der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen Beispiele für mögliche Maßnahmen:

  1. Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 Abs. 1 DSGVO)
    1. Zutrittskontrolle

      Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren.

      • • Alarmanlage
      • • Sicherheitsschlösser
      • • Schließsystem mit Codekarte
      • • Klingelanlage mit Kamera
      • • Besucherbuch
      • • Sorgfalt bei Auswahl des Wachpersonal
      • • Sorgfalt bei Auswahl des Reinigungsdiensts
    2. Zugangskontrolle

      Maßnahmen, die geeignet sind zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme (Computer) von Unbefugten genutzt werden können.

      • • Login mit Benutzername + Passwort
      • • Einsatz von Anti-Viren Software
      • • Einsatz einer Firewall Software
      • • Einsatz von VPN bei Remote-Zugriffen
      • • Erstellen von Benutzerprofilen
      • • Zuordnung/Verwaltung von Benutzerberechtigungen
      • • Passwortvergabe
      • • Richtlinien für: „Sicheres Passwort“ und „Löschen/Vernichten“
    3. Zugriffskontrolle

      Maßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.

      • • Einsatz von Aktenvernichtern
      • • Physische Löschung von Datenträgern
      • • Ordnungsgemäße Vernichtung von Datenträgern (DIN 32757)
      • • Protokollierung von Zugriffen auf Anwendungen, konkret bei der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten
      • • Verwaltung der Rechte durch Systemadministrator
      • • Anzahl der Administratoren auf das „Notwendigste“ reduziert
    4. Trennungskontrolle

      Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können.

      • • Trennung von Entwicklungs- und Testumgebung
      • • Streng getrennte Speicherung der Daten in unterschiedlichen Kundensystemen
      • • Versehen der Datensätze mit Zweckattributen/Datenfeldern
      • • Festlegung von Datenbankrechten
      • • Steuerung über Berechtigungskonzept
    5. Pseudonymisierung

      Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen:

      • • Interne Anweisung, personenbezogene Daten im Falle einer Weitergabe möglichst zu anonymisieren / pseudonymisieren
  2. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO)
    1. Datenschutz-Maßnahmen
      • • Software-Lösungen für Datenschutz-Management im Einsatz
      • • Zentrale Dokumentation aller Verfahrensweisen und Regelungen zum Datenschutz mit Zugriffsmöglichkeit für Mitarbeiter nach Bedarf / Berechtigung im Intranet
      • • Überprüfung der Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen wird regelmäßig durchgeführt
      • • Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten (Sebastian Dramburg; kontakt@datenschutzrechte.de)
      • • Schulung der Mitarbeiter: Geschult und auf Vertraulichkeit/Datengeheimnis verpflichtet
      • • Die Datenschutz-Folgenabschätzung wird bei Bedarf durchgeführt
      • • Die VERBI GmbH kommt den Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO nach
      • • Formalisierter Prozess zur Bearbeitung von Auskunftsanfragen seitens Betroffener ist vorhanden
    2. Incident-Response-Management

      Unterstützung bei der Reaktion auf Sicherheitsverletzungen

      • • Dokumentation von Sicherheitsvorfällen und Datenpannen z.B. via Ticketsystem
      • • Alle Mitarbeitende sind dahingehend instruiert und geschult, dass Datenschutzvorfälle erkannt und unverzüglich dem DSB gemeldet werden.
    3. Auftragskontrolle (Outsourcing an Dritte)

      Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können.

      • • Auswahl des Auftragnehmers unter Sorgfaltsgesichtspunkten (insbes. hinsichtlich Informationssicherheit)
      • • Regelmäßige Kontrolle der Auftragnehmer
      • • Dem Grundsatz der Erforderlichkeit und Datenminimierung Rechnung wird getragen.
      • • Die notwendigen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung bzw. EU Standardvertragsklauseln werden abgeschlossen.

    Beschreibung der spezifischen technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Auftragsverarbeiter zur Unterstützung des Verantwortlichen ergreifen muss

    Es gelten die Sicherheitsstandards des jeweiligen Drittanbieters in der jeweils aktuellen Fassung.

Anlage 2

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates

STANDARDVERTRAGSKLAUSELN

MODUL VIER: Übermittlung von Auftragsverarbeitern an Verantwortliche

ABSCHNITT I

Klausel 1

Zweck und Anwendungsbereich

  1. Mit diesen Standardvertragsklauseln soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)* bei der Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland eingehalten werden.
  2. Die Parteien:
    • (i) die in Anhang I.A aufgeführte(n) natürliche(n) oder juristische(n) Person(en), Behörde(n), Agentur(en) oder sonstige(n) Stelle(n) (im Folgenden „Einrichtung(en)“), die die personenbezogenen Daten übermittelt/n (im Folgenden jeweils „Datenexporteur“), und
    • (ii) die in Anhang I.A aufgeführte(n) Einrichtung(en) in einem Drittland, die die personenbezogenen Daten direkt oder indirekt über eine andere Einrichtung, die ebenfalls Partei dieser Klauseln ist, erhält/erhalten (im Folgenden jeweils „Datenimporteur“),
    haben sich mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) einverstanden erklärt.
  3. Diese Klauseln gelten für die Übermittlung personenbezogener Daten gemäß Anhang I.B.
  4. Die Anlage zu diesen Klauseln mit den darin enthaltenen Anhängen ist Bestandteil dieser Klauseln.

* Handelt es sich bei dem Datenexporteur um einen Auftragsverarbeiter, der der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt und der im Auftrag eines Organs oder einer Einrichtung der Union als Verantwortlicher handelt, so gewährleistet der Rückgriff auf diese Klauseln bei der Beauftragung eines anderen Auftragsverarbeiters (Unterauftragsverarbeitung), der nicht unter die Verordnung (EU) 2016/679 fällt, ebenfalls die Einhaltung von Artikel 29 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39), insofern als diese Klauseln und die gemäß Artikel 29 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1725 im Vertrag oder in einem anderen Rechtsinstrument zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter festgelegten Datenschutzpflichten angeglichen sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter auf die im Beschluss 2021/915 enthaltenen Standardvertragsklauseln stützen.

Klausel 2

Wirkung und Unabänderbarkeit der Klauseln

  1. Diese Klauseln enthalten geeignete Garantien, einschließlich durchsetzbarer Rechte betroffener Personen und wirksamer Rechtsbehelfe gemäß Artikel 46 Absatz 1 und Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 sowie — in Bezug auf Datenübermittlungen von Verantwortlichen an Auftragsverarbeiter und/oder von Auftragsverarbeitern an Auftragsverarbeiter — Standardvertragsklauseln gemäß Artikel 28 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2016/679, sofern diese nicht geändert werden, mit Ausnahme der Auswahl des entsprechenden Moduls oder der entsprechenden Module oder der Ergänzung oder Aktualisierung von Informationen in der Anlage. Dies hindert die Parteien nicht daran, die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und/oder weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu diesen Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.
  2. Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Datenexporteur gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt.

Klausel 3

Drittbegünstigte

  1. Betroffene Personen können diese Klauseln als Drittbegünstigte gegenüber dem Datenexporteur und/oder dem Datenimporteur geltend machen und durchsetzen, mit folgenden Ausnahmen:
    • (i) Klausel 1, Klausel 2, Klausel 3, Klausel 6, Klausel 7
    • (ii) Klausel 8.1 Buchstabe b und Klausel 8.3 Buchstabe b
    • (iii) [bewusst freigelassen]
    • (iv) [bewusst freigelassen]
    • (v) Klausel 13
    • (vi) Klausel 15.1 Buchstaben c, d und e
    • (vii) Klausel 16 Buchstabe e
    • (viii) Klausel 18
  2. Die Rechte betroffener Personen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 bleiben von Buchstabe a unberührt.

Klausel 4

Auslegung

  1. Werden in diesen Klauseln in der Verordnung (EU) 2016/679 definierte Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in dieser Verordnung.
  2. Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 auszulegen.
  3. Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die mit den in der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen Rechten und Pflichten im Widerspruch steht.

Klausel 5

Vorrang

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen von damit zusammenhängenden Vereinbarungen zwischen den Parteien, die zu dem Zeitpunkt bestehen, zu dem diese Klauseln vereinbart oder eingegangen werden, haben diese Klauseln Vorrang.

Klausel 6

Beschreibung der Datenübermittlung(en)

Die Einzelheiten der Datenübermittlung(en), insbesondere die Kategorien der übermittelten personenbezogenen Daten und der/die Zweck(e), zu dem/denen sie übermittelt werden, sind in Anhang I.B aufgeführt.

Klausel 7

Kopplungsklausel

[bewusst freigelassen]

ABSCHNITT II – PFLICHTEN DER PARTEIEN

Klausel 8

Datenschutzgarantien

Der Datenexporteur versichert, sich im Rahmen des Zumutbaren davon überzeugt zu haben, dass der Datenimporteur — durch die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen — in der Lage ist, seinen Pflichten aus diesen Klauseln nachzukommen.

  1. Weisungen
    • (a) Der Datenexporteur verarbeitet die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Datenimporteurs, der als sein Verantwortlicher fungiert.
    • (b) Der Datenexporteur unterrichtet den Datenimporteur unverzüglich, wenn er die betreffenden Weisungen nicht befolgen kann, u. a. wenn eine solche Weisung gegen die Verordnung (EU) 2016/679 oder andere Datenschutzvorschriften der Union oder eines Mitgliedstaats verstößt.
    • (c) Der Datenimporteur sieht von jeglicher Handlung ab, die den Datenexporteur an der Erfüllung seiner Pflichten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 hindern würde, einschließlich im Zusammenhang mit Unterverarbeitungen oder der Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufsichtsbehörden.
    • (d) Nach Wahl des Datenimporteurs löscht der Datenexporteur nach Beendigung der Datenverarbeitungsdienste alle im Auftrag des Datenimporteurs verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Datenimporteur, dass dies erfolgt ist, oder gibt dem Datenimporteur alle in seinem Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten zurück und löscht bestehende Kopien.
  2. Sicherheit der Verarbeitung
    • (a) Die Parteien treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten, auch während der Übermittlung, sowie den Schutz vor einer Verletzung der Sicherheit zu gewährleisten, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den personenbezogenen Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen sie dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art der personenbezogenen Daten* , der Art, dem Umfang, den Umständen und dem/den Zweck(en) der Verarbeitung sowie den mit der Verarbeitung verbundenen Risiken für die betroffenen Personen gebührend Rechnung und ziehen insbesondere eine Verschlüsselung oder Pseudonymisierung, auch während der Übermittlung, in Betracht, wenn dadurch der Verarbeitungszweck erfüllt werden kann.
    • (b) Der Datenexporteur unterstützt den Datenimporteur bei der Gewährleistung einer angemessenen Sicherheit der Daten gemäß Buchstabe a. Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Datenexporteur gemäß diesen Klauseln verarbeiteten personenbezogenen Daten meldet der Datenexporteur dem Datenimporteur die Verletzung unverzüglich, nachdem sie ihm bekannt wurde, und unterstützt den Datenimporteur bei der Behebung der Verletzung.
    • (c) Der Datenexporteur gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
    • * Hierzu zählt, ob die Übermittlung und Weiterverarbeitung personenbezogene Daten umfassen, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten enthalten.

  3. Dokumentation und Einhaltung der Klauseln
    • (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.
    • (b) Der Datenexporteur stellt dem Datenimporteur alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung seiner Pflichten gemäß diesen Klauseln erforderlich sind, und ermöglicht Prüfungen und trägt zu diesen bei.

Klausel 9

Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

[bewusst freigelassen]

Klausel 10

Rechte betroffener Personen

Die Parteien unterstützen sich gegenseitig bei der Beantwortung von Anfragen und Anträgen, die von betroffenen Personen gemäß den für den Datenimporteur geltenden lokalen Rechtsvorschriften oder — bei der Datenverarbeitung durch den Datenexporteur in der Union — gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 gestellt werden.

Klausel 11

Rechtsbehelf

(a) Der Datenimporteur informiert die betroffenen Personen in transparenter und leicht zugänglicher Form mittels individueller Benachrichtigung oder auf seiner Website über eine Anlaufstelle, die befugt ist, Beschwerden zu bearbeiten. Er bearbeitet umgehend alle Beschwerden, die er von einer betroffenen Person erhält.

Klausel 12

Haftung

  1. Jede Partei haftet gegenüber der/den anderen Partei(en) für Schäden, die sie der/den anderen Partei(en) durch einen Verstoß gegen diese Klauseln verursacht.
  2. Jede Partei haftet gegenüber der betroffenen Person, und die betroffene Person hat Anspruch auf Schadenersatz für jeden materiellen oder immateriellen Schaden, den die Partei der betroffenen Person verursacht, indem sie deren Rechte als Drittbegünstigte gemäß diesen Klauseln verletzt. Dies gilt unbeschadet der Haftung des Datenexporteurs gemäß der Verordnung (EU) 2016/679.
  3. Ist mehr als eine Partei für Schäden verantwortlich, die der betroffenen Person infolge eines Verstoßes gegen diese Klauseln entstanden sind, so haften alle verantwortlichen Parteien gesamtschuldnerisch, und die betroffene Person ist berechtigt, gegen jede der Parteien gerichtlich vorzugehen.
  4. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass eine Partei, die nach Buchstabe c haftbar gemacht wird, berechtigt ist, von der/den anderen Partei(en) den Teil des Schadenersatzes zurückzufordern, der deren Verantwortung für den Schaden entspricht.
  5. Der Datenimporteur kann sich nicht auf das Verhalten eines Auftragsverarbeiters oder Unterauftragsverarbeiters berufen, um sich seiner eigenen Haftung zu entziehen.

Klausel 13

Aufsicht

[bewusst freigelassen]

ABSCHNITT III – LOKALE RECHTSVORSCHRIFTEN UND PFLICHTEN IM FALLE DES ZUGANGS VON BEHÖRDEN ZU DEN DATEN

Klausel 14

Lokale Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten, die sich auf die Einhaltung der Klauseln auswirken

[bewusst freigelassen]

Klausel 15

Pflichten des Datenimporteurs im Falle des Zugangs von Behörden zu den Daten

[bewusst freigelassen]

ABSCHNITT IV – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Klausel 16

Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags

  1. Der Datenimporteur unterrichtet den Datenexporteur unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.
  2. Verstößt der Datenimporteur gegen diese Klauseln oder kann er diese Klauseln nicht einhalten, setzt der Datenexporteur die Übermittlung personenbezogener Daten an den Datenimporteur aus, bis der Verstoß beseitigt oder der Vertrag beendet ist. Dies gilt unbeschadet von Klausel 14 Buchstabe f.
  3. Der Datenexporteur ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn
    • (i) der Datenexporteur die Übermittlung personenbezogener Daten an den Datenimporteur gemäß Buchstabe b ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb einer einmonatigen Aussetzung, wiederhergestellt wurde,
    • (ii) der Datenimporteur in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder
    • (iii) der Datenimporteur einer verbindlichen Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Aufsichtsbehörde, die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.

    In diesen Fällen unterrichtet der Datenexporteur die zuständige Aufsichtsbehörde über derartige Verstöße. Sind mehr als zwei Parteien an dem Vertrag beteiligt, so kann der Datenexporteur von diesem Kündigungsrecht nur gegenüber der verantwortlichen Partei Gebrauch machen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

  4. Von dem in der EU ansässigen Datenexporteur erhobene personenbezogene Daten, die vor Beendigung des Vertrags gemäß Buchstabe c übermittelt wurden, müssen unverzüglich vollständig gelöscht werden, einschließlich aller Kopien.. Der Datenimporteur bescheinigt dem Datenexporteur die Löschung. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten stellt der Datenimporteur weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln sicher. Falls für den Datenimporteur lokale Rechtsvorschriften gelten, die ihm die Rückgabe oder Löschung der übermittelten personenbezogenen Daten untersagen, sichert der Datenimporteur zu, dass er die Einhaltung dieser Klauseln auch weiterhin gewährleistet und diese Daten nur in dem Umfang und so lange verarbeitet, wie dies gemäß den betreffenden lokalen Rechtsvorschriften erforderlich ist.
  5. Jede Partei kann ihre Zustimmung widerrufen, durch diese Klauseln gebunden zu sein, wenn i) die Europäische Kommission einen Beschluss nach Artikel 45 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 erlässt, der sich auf die Übermittlung personenbezogener Daten bezieht, für die diese Klauseln gelten, oder ii) die Verordnung (EU) 2016/679 Teil des Rechtsrahmens des Landes wird, an das die personenbezogenen Daten übermittelt werden. Dies gilt unbeschadet anderer Verpflichtungen, die für die betreffende Verarbeitung gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 gelten.

Klausel 17

Anwendbares Recht

Diese Klauseln unterliegen dem Recht eines Landes, das Rechte als Drittbegünstigte zulässt. Die Parteien vereinbaren, dass dies das Recht von Deutschland ist.

Klausel 18

Gerichtsstand und Zuständigkeit

Streitigkeiten, die sich aus diesen Klauseln ergeben, werden von den Gerichten von Deutschland beigelegt.

ANLAGE

ERLÄUTERUNG:

Es muss möglich sein, die für jede Datenübermittlung oder jede Kategorie von Datenübermittlungen geltenden Informationen klar voneinander zu unterscheiden und in diesem Zusammenhang die jeweilige(n) Rolle(n) der Parteien als Datenexporteur(e) und/oder Datenimporteur(e) zu bestimmen. Dies erfordert nicht zwingend, dass für jede Datenübermittlung bzw. jede Kategorie von Datenübermittlungen und/oder für jedes Vertragsverhältnis getrennte Anlagen ausgefüllt und unterzeichnet werden müssen, sofern die geforderte Transparenz bei Verwendung einer einzigen Anlage erzielt werden kann. Erforderlichenfalls sollten getrennte Anlagen verwendet werden, um ausreichende Klarheit zu gewährleisten.

ANHANG I

A. LISTE DER PARTEIEN

Datenexporteur:

Name: VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH

Anschrift: Invalidenstr. 74, 10557 Berlin

Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson: Der Datenschutzbeauftragte der VERBI GmbH ist unter kontakt@datenschutzrechte.de erreichbar

Tätigkeiten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten von Belang sind: Siehe relevante Informationen in den jeweiligen Abschnitten zum Datenschutz dieser AGB

Unterschrift und Datum: Erfolgt durch Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) durch den Kunden.

Rolle (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter): Auftragsverarbeiter

Datenimporteur: Der Datenimporteur ist der Kunde entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) von VERBI Software. Consult. Sozialforschung GmbH. („Kunde“)

Tätigkeiten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten von Belang sind: Siehe relevante Informationen in den jeweiligen Abschnitten zum Datenschutz dieser AGB

Unterschrift und Datum: Erfolgt durch Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) durch den Kunden.

Rolle (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter): Verantwortlicher

B. BESCHREIBUNG DER DATENÜBERMITTLUNG

Siehe relevante Informationen in den jeweiligen Abschnitten zum Datenschutz dieser AGB.