Hallo liebe Community,
innerhalb meiner Masterthesis mache ich eine qualitative Branchenbetrachtung anhand eines Reifegradmodells.
Innerhalb der Thesis gehe ich deduktiv an das Thema heran und habe die verschiedene Reifegradmodelle konsolidiert.
Als Code im MAXQDA 22 habe ich die einzelnen Reifebeurteilungen, je Dimension und Reifestufe hinterlegt. Aufgrund der Größe des Reifegradmodells ergeben sich hier ca. 210 Codes für die eine Definition, Ankerbeispiel und Kodierregel erforderlich ist.
Im Kodierleitfaden beinhaltet die Definition das direkte Zitat der Reifebeurteilung aus der Literatur.
Bei den Ankerbeispielen hänge ich gerade:
In der Literatur wird auf Ankerbeispiele aus den geführten Interviews verwiesen.
Da ich die Interviews selber geleitet habe, kann ich abschätzen, dass nur ein "kleiner" Teil der Reifebeurteilungen über die geführten Interviews vorhanden sind. Hierbei kann ich direkt das Ankerbeispiel aus den Interviews nehmen.
Was mache ich mit den Reifebeurteilungen, die nicht in den Interviews vorkommen? Muss das Ankerbeispiel leer bleiben? Eine erneuter Verweis auf die Literaturquelle macht hier glaub keinen Sinn, da diese bereits in der Definition enthalten ist.
Die Kodierregel habe ich selber erstellt und ggü. die vorangegangenen und nachfolgenden Codes abgegrenzt.
Passt so die Vorgehensweise zum Kodierleitfaden aus eurer Sicht?
Vielen Dank für eure Unterstützung
Marko
Version: MAXQDA 2022
System: Windows 11